Kommunalwahl in NRW

Ist bei der Stichwahl eine Briefwahl möglich?

Am 28. September finden in Nordrhein-Westfalen in 36 Fällen Stichwahlen statt. Kann man auch hier per Briefwahl abstimmen?

In zwei Wochen findet die Stichwahl statt.

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In zwei Wochen findet die Stichwahl statt.

Von Lukas Böhl

In Nordrhein-Westfalen steht nach der Kommunalwahl am 14. September in zahlreichen Städten und Kreisen eine zweite Entscheidung an. Weil in vielen Fällen keiner der Kandidierenden die absolute Mehrheit der Stimmen erreichte, wird es am Sonntag, 28. September 2025, zu insgesamt 36 Stichwahlen kommen. Dabei entscheiden die Wähler in 21 kreisfreien Städten über das Oberbürgermeisteramt und in 15 Kreisen über das Landratsamt.

Ist eine Briefwahl möglich?

Auch bei dieser zweiten Runde ist die Stimmabgabe nicht nur im Wahllokal möglich, sondern es kann wie gewohnt per Briefwahl gewählt werden. Die genauen Abläufe sind jedoch nicht überall gleich geregelt. Während in manchen Städten und Gemeinden automatisch neue Briefwahlunterlagen verschickt werden, müssen diese in anderen erneut beantragt werden. Die betroffenen Wähler sollten sich daher direkt bei ihrem zuständigen Wahlamt informieren.

Keine neue Wahlbenachrichtigung

Unabhängig von diesen Unterschieden gilt landesweit, dass keine neue Wahlbenachrichtigung versendet und die diejenige aus der Hauptwahl auch für die Stichwahl verwendet wird. Wer dieses Dokument nicht mehr besitzt, kann seine Stimme am Wahltag aber auch mit dem Personalausweis abgeben. Die Wahllokale öffnen am 28. September von 8 bis 18 Uhr. Für alle, die an diesem Tag verhindert sind, bleibt die Briefwahl eine unkomplizierte Alternative – sofern der Antrag rechtzeitig gestellt wird.

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Erstellt:
15. September 2025, 09:06 Uhr

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