Ist „Containern“ Diebstahl? Studentinnen wollen klagen

dpa/lby Karlsruhe. Zwei Studentinnen, die in Bayern wegen sogenannten Containerns von Lebensmitteln verurteilt wurden, rufen nun das Bundesverfassungsgericht an. Die Klage soll am 8. November in Karlsruhe eingereicht werden. Das teilte die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) am Mittwoch mit, die Gerichtsverfahren koordiniert und auch die beiden Frauen unterstützt.

Weggeschmissene Lebensmittel liegen in einer Mülltonne. Foto: Christiane Raatz/dpa-Zentralbild/dpa/Archivbild

Weggeschmissene Lebensmittel liegen in einer Mülltonne. Foto: Christiane Raatz/dpa-Zentralbild/dpa/Archivbild

Die Studentinnen waren in Olching bei München mit Obst und Gemüse aus dem Müllcontainer eines Supermarkts erwischt worden. Das Amtsgericht Fürstenfeldbruck wertete das als Diebstahl und verurteilte die Frauen, je acht Stunden bei der örtlichen Tafel zu helfen. Außerdem bekamen sie eine Geldstrafe von 225 Euro auf Bewährung. Dieses Urteil hatte das Bayerische Oberste Landesgericht Anfang Oktober bestätigt.

„Containern ist kein Diebstahl“, erklärte Boris Burghardt von der GFF. „Wer verhindert, dass Lebensmittel verschwendet werden, tut nichts Verwerfliches.“ Die Frauen wurden mit den Worten zitiert: „Wir wollen unserer Positionierung gegen Lebensmittelverschwendung und die Kriminalisierung des Containerns mit dem Schritt vor das Bundesverfassungsgericht Nachdruck verleihen.“

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Erstellt:
30. Oktober 2019, 17:52 Uhr

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