Ja zum Unvermeidlichen

Die Gemeinde Weissach im Tal stimmt einem Spielhallenprojekt zu und plant gleichzeitig einen Glücksspielpräventionstag.

Ja zum Unvermeidlichen

© Layher Fotografie

Von Armin Fechter

WEISSACH IM TAL. An zwei Stellen in Unterweissach – nur einen Steinwurf voneinander entfernt – wollen Investoren Spielhallen einrichten. Im einen Fall handelt es sich um das Gebäude Stuttgarter Straße 72, die ehemalige Druckerei, die eine Zeit lang auch als Sammelunterkunft für Geflüchtete genutzt wurde. Im anderen Fall geht es um das Gebäude Beethovenstraße 2 gleich nebenan.

Duplizität der Ereignisse? Jedenfalls musste sich der Technische Ausschuss des Gemeinderats jetzt mit den beiden Vorhaben befassen. Das eine – Stuttgarter Straße 72 – lag in Form einer Bauvoranfrage vor und stand als solches auch ganz offiziell auf der Tagesordnung. Für das andere – Beethovenstraße 2 – war im Rathaus kurz vor knapp sogar ein fertiger Bauantrag eingegangen, den Bürgermeister Ian Schölzel gleich mit in die Beratungen einführte. Denn wenn die Angelegenheit nicht in dieser letzten Sitzung vor der Sommerpause abgehandelt würde, bliebe sie vorerst unerledigt.

Schölzel machte auch gleich klar, dass die Gemeinde im Grunde keine Handhabe besitze, so einen Antrag abzulehnen: „Das Einvernehmen zu versagen wäre rechtswidrig.“ Spielhallen seien auch in kleineren Orten nicht illegal, und eine Verhinderungshaltung sei nicht im Sinne des Gesetzgebers. Die Gemeinde habe in der Vergangenheit zwar entsprechende Anfragen abgelehnt und in einem Fall sogar eine Veränderungssperre erlassen, um eine solche Stätte zu verhindern, fuhr Schölzel fort. Doch diese Vorgehensweise war an übergeordneter Stelle nicht gut angekommen. Die Gemeinde müsse auch einmal so etwas genehmigen, hatte man dem Bürgermeister bedeutet – so wie eben auch die Stadt Backnang mit ihren über 35000 Einwohnern ein Bordell tolerieren müsse. Der einzige Punkt, der einem doppelten Spielhallenbetrieb entgegensteht, ist eine gesetzliche Bestimmung, auf die der Bürgermeister hinwies. Danach müssen solche Vergnügungsstätten mindestens 500 Meter voneinander entfernt sein. Ansonsten aber obliege die Sache der Ordnungsbehörde in Backnang. Schölzel bekräftigte noch einmal: „Es schmeckt uns allen nicht, wir müssen aber in den sauren Apfel beißen.“ Zugleich wies er aber auch darauf hin, dass Gemeinden eine Vergnügungsstättensatzung erlassen und Vergnügungsteuern erheben, um den Betreibern den Spaß wenigstens ein bisschen zu verderben. Das werde in Weissach auch zu überlegen sein, wenn eine Spielhalle, wie zu erwarten sei, genehmigt und eingerichtet wird.

„Warum diskutieren wir, wenn nichts zu machen ist?“, wunderte sich darauf Thomas Obermüller (Weissacher Bürger). Sein Fraktionskollege Jan Hutzenlaub kam jedoch gleich mit einer Idee um die Ecke: Er regte an, einen Glücksspielpräventionstag zusammen mit den Schulen zu machen und damit vor den Gefahren zu warnen. Diesen Vorschlag griff Bürgermeister Schölzel sogleich auf.

Für das Vorhaben Beethovenstraße 2 liege ein konkreter Antrag vor, leitete der Rathauschef dann die Abstimmung ein und ließ angesichts der spürbaren Unlust unter den Gemeinderäten anklingen: „Sie dürfen schon dagegen stimmen, solange es nicht die Mehrheit ist.“ Mehrheitlich gab schließlich der Ausschuss seinen Segen zum Unvermeidlichen.

Symbolfoto: E. Layher

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Erstellt:
21. Juli 2020, 06:00 Uhr

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