Jobcenter bitten Flüchtlingsbürgen zur Kasse

Staat verlangt mehr als 21 Millionen Euro zurück

Berlin /EPD - Jobcenter fordern bundesweit von Flüchtlingsbürgen mindestens 21 Millionen Euro an Sozialleistungen zurück. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der AfD-Fraktion hervor. Demnach haben Jobcenter rund 2500 Bescheide an Personen oder Initiativen verschickt, die sich zwischen 2013 und 2015 verpflichtet hatten, für den Lebensunterhalt syrischer Flüchtlinge aufzukommen. In ­Baden-Württemberg werden rund 640 000 Euro gefordert, diese Summe verteilt sich auf 57 Kostenbescheide.

Die laut Bundesregierung größten Summen in Baden-Württemberg fordern die Jobcenter Göppingen (123 625 Euro), Rhein-Neckar-Kreis (121 595 Euro) und Stadt Heilbronn (117 239 Euro). Bundesweit werden in den niedersächsischen Industrieregionen Wolfsburg (2,34 Millionen Euro) und Salzgitter (1,15 Millionen Euro) die jeweils größten Summen eingefordert.

Allein auf Niedersachsen entfällt mit 7,2 Millionen Euro rund ein Drittel der bundesweit geforderten Erstattungen. Mit einer geforderten Gesamtsumme von fast 5,7 Millionen Euro liegt Nordrhein-Westfalen knapp dahinter. Über eine Million Euro verlangen Jobcenter auch in Schleswig-Holstein, Hessen­ und Hamburg zurück. Die Forderungen werden allerdings derzeit nicht eingetrieben. Bis zu einer Klärung des Streits gilt eine „befristete Niederschlagung“.

Seit fast zwei Jahren verschicken Jobcenter und Sozialämter Rechnungen an Einzelpersonen, Initiativen und Kirchengemeinden, die Verpflichtungserklärungen für syrische Flüchtlinge unterschrieben hatten. Zahlreiche Betroffene ziehen gegen die Kostenbescheide vor Gericht.

Die Geltungsdauer solcher Bürgschaften war damals ungeklärt: Während Bundesländer wie Nordrhein-Westfalen, Hessen und Niedersachsen von einer Befristung bis zur Anerkennung der Syrer als Flüchtlinge ausgingen, galt die Verpflichtung nach Ansicht der Bundesregierung auch danach fort. Erst das Integrationsgesetz bestimmte 2016 eine Fünf-Jahres-Frist, die für „Altfälle“ auf drei Jahre reduziert wurde.

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Erstellt:
22. Dezember 2018, 03:14 Uhr

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