Jugendstrafe für allerlei Stehlereien

Zwei Jugendliche aus dem Raum Backnang landen wegen diverser Straftaten vor dem Jugendschöffengericht in Waiblingen.

Symbolfoto: BilderBox - Erwin Wodicka

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Von Hans-Christoph Werner

WAIBLINGEN. Vor dem Jugendschöffengericht in Waiblingen haben sich ein 17-Jähriger und ein 21-Jähriger, beide aus dem Raum Backnang, wegen diverser Straftaten zu verantworten. Für den älteren Angeklagten endet das Verfahren vorzeitig. Alle gegen ihn laufenden Verfahren werden eingestellt, weil die Tatbeteiligung entweder gering oder unklar war. Der jüngere Angeklagte erhält zehn Monate Jugendstrafe auf Bewährung.

Insgesamt neun Straftaten listet die Staatsanwältin mit der Anklageschrift auf. In dem Mehrparteienhaus, in dem der 17-Jährige mit Eltern und Geschwistern wohnt, steht die Tür einer Mitbewohnerin offen. Oder wurde sie aufgebrochen? Der jüngere Angeklagte behauptet, dass sie offenstand. Er marschiert rein und nimmt an sich: Porzellanpuppen, Modellautos, eine Brotschneidemaschine. Dazu einen Koffer. Der vorsitzende Richter will wissen, ob er nachgesehen hat, was sich im Koffer befindet. Nein, das hat er nicht. Der Polizist, der die Sache aufnahm und als Zeuge aussagt, wundert sich. Das seien doch Sachen, mit den man nichts anfangen kann.

Ein anderes Mal versuchen die Angeklagten, in eine aufgegebene Kneipe einzusteigen. Weil der Abriss bevorsteht, ist sie mit einem Bauzaun umgeben. Mit einem Hammer traktieren die jungen Männer ein Fenster. Der Ältere zieht sich dabei eine Schnittwunde an der Hand zu. In das Gebäude einzusteigen, schaffen beide nicht. Mildernd wird das später vom Gericht als Sachbeschädigung gewertet. Der Richter will wissen, warum beide ausgerechnet dort einsteigen wollten. Wertsachen seien in dem verlassenen Gebäude nicht zu vermuten gewesen. Der jüngere Angeklagte sagt: „Weiß nicht.“ Und fügt dann nach einer kurzen Denkpause hinzu: „Ich fand’s interessant.“

Ein anderes Mal ist der 17-Jährige mit einem 22-jährigen Bekannten und einer jungen Frau auf dem Wasen unterwegs. Der Akku seines Handys ist leer. So erbittet er sich das Gerät seines Bekannten. Ein nagelneues Smartphone im Wert von knapp 1000 Euro. Beide machen noch einen Treffpunkt aus. Aber dann ist der 17-Jährige verschwunden. Angeblich konnte der 22-jährige sein Handy noch orten. Auf Waiblingen-Neustadt deuteten die Daten, dann auf Rommelshausen. Die junge Frau unternimmt es, dem 17-Jährigen ins Gewissen zu reden und ihn zur Rückgabe des Handys zu bewegen. Um dem Nachdruck zu verleihen, übergibt sie das Telefon an die Mutter des 22-Jährigen. Denn die hat’s bezahlt. Der 17-Jährige beschimpft die Mutter auf übelste Weise und droht ihr, sie fertig zu machen.

Wenn er vor Gericht zu den verschiedenen Vorwürfen befragt wird, gibt sich der 17-Jährige kleinlaut, mitunter scheint er auch nicht ganz bei der Sache zu sein. So muss der Richter oft nachfragen.

Ein Kindergarten in der Nähe ist ebenfalls Objekt der Begierde. Wieder soll die Tür offen gewesen sein. Am nächsten Tag stellen die Erzieherinnen fest, dass Bargeld und eine Digitalkamera verschwunden sind. Einen Monat später versuchen es die beiden noch einmal an der derselben Stelle. Der 21-Jährige steht Schmiere, während sich der 17-Jährige mit einer Brechstange versucht. Er scheitert.

Kurios dann noch ein Fahrraddiebstahl. Es sei kein besonderes Fahrrad, sagt der Eigentümer. Wert vielleicht 50 Euro. Wollte der 17-Jährige das Rad tatsächlich stehlen? Oder hat er die Aussage eines Begleiters ernst genommen, der das Rad als seines deklarierte und dazu aufforderte: „Nimm es!“ Der Eigentümer hat das zufällig beobachtet und versucht, dem Dieb hinterher zu rennen. Vergebliche Mühe. Der 17-Jährige kommt kurze Zeit später wieder von selbst angefahren.

Ein defektes Butterfly-Messer in der Hosentasche

Bedauerlicherweise hatte er bei dieser Aktion ein defektes Butterfly-Messer in der Hosentasche, sodass die Sache als Diebstahl mit Waffen gewertet wird. Und schließlich wird der 17-Jährige am Stuttgarter Hauptbahnhof noch mit einem Joint in der Tasche erwischt.

Ausführlich wird jeder Tatvorwurf besprochen. Die Angeklagten äußern sich, Zeugen werden gehört. Mal gibt der 17-Jährige Vorwürfe zu, mal spielt er die Aktion herunter. Auf merkwürdige Weise gleichen sich die Werdegänge der beiden Männer. Der 17-Jährige hat irgendwann den Schulbesuch aufgegeben. Der ältere Angeklagte hat den Hauptschulabschluss nachgeholt. Einen Ausbildungsplatz haben beide nicht, wobei der 17-Jährige auch kein Interesse an Ausbildung zu haben scheint. Auf Nachfragen kann er sich vorstellen, eine Imbissbude zu führen. Aber auch dazu, so der Richter, sollte man rechnen können. Der junge Mann schaut den Richter ungläubig an.

Die Staatsanwältin sieht die Tatvorwürfe bestätigt. Sie fordert zehn Monate Jugendstrafe auf Bewährung. Der Verteidiger bejaht die Strafforderung. Auch den von der Jugendgerichtshilfe konstatierten schädlichen Neigungen seines Mandanten stimmt er zu. Es sei nötig, dass sein Mandant auf die Spur komme. Nach halbstündiger Beratung greift das Schöffengericht den Vorschlag der Staatsanwältin auf. Als Auflage ist ein Bewährungshelfer zu bestellen. Gespräche bei der Suchtberatung und beim Kreisjugendamt sind nachzuweisen. Ziel müsse sein, so der Richter, dass der junge Mann einen Schulabschluss erlangt. Aber erst einmal wird der 17-Jährige einen vierwöchigen Jugendarrest absitzen müssen. Denn dazu hat ihn im Januar der Jugendrichter in Backnang verurteilt. Wegen Diebstahls und Beleidigung.

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Erstellt:
17. Juni 2020, 06:00 Uhr

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