Jura: Sommersemester wird nicht auf Freiversuch angerechnet

dpa/lsw Stuttgart. Das Sommersemester 2021 wird Jurastudenten in Baden-Württemberg nicht beim Freiversuch im Staatsexamen angerechnet. Den Studierenden sollten durch die Corona-Pandemie keine Nachteile entstehen, sagte Justizministerin Marion Gentges (CDU) am Montag in Stuttgart. Deshalb spiele das Sommersemester wie die beiden Semester zuvor für den so genannten Freischuss keine Rolle.

Marion Gentges (CDU), Ministerin der Justiz und für Migration Baden-Württemberg. Foto: Marijan Murat/dpa

Marion Gentges (CDU), Ministerin der Justiz und für Migration Baden-Württemberg. Foto: Marijan Murat/dpa

Treten Jura-Studierende im Land spätestens nach acht Semestern zum ersten Staatsexamen an, bekommen sie einen Freiversuch: Wenn sie durch die Prüfung fallen, gilt diese als „nicht unternommen“. Treten die Studenten innerhalb von zehn Semestern an, können sie ihre Note bei einem Zweitversuch verbessern. Auch bei dieser Regelung werden die drei jüngsten Semester dem Ministerium zufolge nicht angerechnet.

© dpa-infocom, dpa:210705-99-264101/2

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Erstellt:
5. Juli 2021, 12:36 Uhr

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