Kalbitz: AfD-„Flügel“ wird Beschluss zu Auflösung umsetzen

dpa Potsdam. Der rechtsnationale „Flügel“ in der AfD wird nach Angaben von Brandenburgs AfD-Landes- und Fraktionschef Andreas Kalbitz der Forderung der Parteispitze nach Auflösung nachkommen.

Andreas Kalbitz Mitte Dezember während einer Pressekonferenz der AfD im Landtag in Potsdam. Foto: Monika Skolimowska/zb/dpa

Andreas Kalbitz Mitte Dezember während einer Pressekonferenz der AfD im Landtag in Potsdam. Foto: Monika Skolimowska/zb/dpa

„Der Erwartung werden wir auch folgen“, sagte Kalbitz in Potsdam. „Wir werden den Bundesvorstandsbeschluss umsetzen.“ Da der Flügel eine informelle Interessengruppe sei, könne man aber „keine Mitgliederverzeichnisse schreddern, die es nicht gibt“. „Also wird sich das bemessen an den Aktivitäten und Außenauftritten“, kündigte Kalbitz an. Er zählt neben Gründer Björn Höcke zu den prominentesten Vertretern des „Flügels“.

Der Verfassungsschutz hatte den „Flügel“ zum Beobachtungsobjekt erklärt. Er stuft ihn als rechtsextreme Bestrebung ein. Die Gruppe gilt als schlagkräftiges Netzwerk innerhalb der Partei.

Der AfD-Bundesvorstand hatte in einem Beschluss eine Erklärung gefordert, dass sich der informelle Zusammenschluss „Flügel“ bis 30. April auflöst. Danach hatte Thüringens AfD-Chef Höcke erklärt, er wolle jetzt nicht die Konfrontation suchen. Kalbitz sagte, persönlich gehe er davon aus, dass die Forderung nach schneller Umsetzung der Auflösung des „Flügels“ die Gefahr erhöhe, „dass die Gesamtpartei in den Fokus des Verfassungsschutzes gerät“.

Kalbitz wies zurück, früher Mitglied der inzwischen verbotenen Heimattreuen Deutschen Jugend (HDJ) gewesen zu sein. Zur Frage seiner Mitgliedschaft gibt es einen „Spiegel“-Bericht, der sich auf ein internes Gutachten des Verfassungsschutzes beruft. Kalbitz sagte: „Das (...) ist so falsch.“ Er habe eine unmissverständliche Erklärung dazu veröffentlicht. Kalbitz forderte Auskunft vom Bundesamt für Verfassungsschutz. Wenn die Behörde dem Auskunftsersuchen nicht gerecht werde, werde er klagen. Die rechtsextreme Gruppierung HDJ steht auf der Unvereinbarkeitsliste der AfD. Jemand, der dort früher Mitglied war, darf nicht AfD-Mitglied sein.

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Erstellt:
24. März 2020, 20:29 Uhr

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