Deutschland - eine wehrhafte Demokratie
Kann die Bundesregierung die AfD am Regieren hindern?
Die AfD ist im Bund in Umfragen auf Rekordhoch, Union und SPD verlieren: Welche Risiken bestehen im Falle eines AFD-Wahlsiegs in Sachsen-Anhalt für die Demokratie? Und wie können sich Bund und Länder dagegen schützen? Ein Überblick über die verfassungsrechtlichen Optionen.
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Könnte das wirklich geschehen - eine AFD-Landesregierung in Sachsen-Anhalt? Unter Spitzenkandidat Ulrich Siegmund liegt die AfD aktuell bei Wahlprognosen von 41 Prozent.
Von Markus Brauer
„Ein Gespenst geht um in Europa – das Gespenst des Kommunismus.“ Dieser weltberühmte erste Satz stammt aus dem im Februar 1848 veröffentlichten Manifest der Kommunistischen Partei von Karl Marx und Friedrich Engels. Die beiden Philosophen beschreiben darin den Kommunismus als eine für die damaligen Herrscher ungreifbare, aber furchteinflößende Macht.
Auch in Deutschland geht derzeit ein „Gespenst“ um – das „Gespenst“ der AFD. Was geschieht, wenn die Alternative für Deutschland bei der Wahl zum neunten Landtag von Sachsen-Anhalt am 6. September 2026 die absolute Mehrheit gewinnen sollte? Nun, sie wird zwangsläufig mit der Regierungsbildung beauftragt. Und was passiert dann?
CSU-Chef Söder warnt vor „Weimarer Weg“
Noch ist das Zukunftsmusik. Doch es gibt nicht wenige Stimmen in der Politik, die bereits vor einer solchen Situation warnen – wie Markus Söder. Der Bayerische Ministerpräsident und CSU-Chef hat nach dem frühzeitigen Aus der Ampel-Regierung auch vor einem Scheitern der amtierenden schwarz-roten Koalition in Berlin gemahnt. „Wenn jetzt wieder eine demokratische Regierung scheitert, aus welchen Gründen auch immer, dann gehen wir den Weimarer Weg“, sagte der bayerische Ministerpräsident auf dem Katholikentag in Würzburg.
Die Weimarer Republik war die erste demokratische Republik in Deutschland. Sie endete 1933 mit der Machtübernahme Adolf Hitlers und der Machtergreifung der Nationalsozialisten. Danach wurde Deutschland zu einer nationalsozialistischen Diktatur.
„Die Anzeichen sind doch da. Es ist nicht das Gleiche, aber es ist irgendwie ähnlich“, erklärte Söder. Wer auf eine Minderheitsregierung setze, verkenne, „dass die Minderheitsregierung nur die Vorstufe zu einer Neuwahl ist, mit einem gigantischen Erfolg von Leuten, die ich nicht unterstütze“.
Die AfD sei erfolgreich, weil sich viele Menschen vor Veränderung sorgten und Angst vor Abstieg hätten. „Aus Angst erwächst häufig auch Radikalität.“ Aufgabe aller sei es, die Demokratie zu erhalten. Der CSU-Chef fuhr fort: „Ich behaupte, dass die AfD die schlimmste rechte Organisation in ganz Europa ist.“
AFD im Umfragehoch
- Laut einer Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Insa liegt die AfD im Bund mittlerweile bei 29 Prozent und damit den höchsten je auf Bundesebene für sie gemessenen Wert.
- Die Union aus CDU und CSU fällt um einen Punkt auf 22 Prozent zurück- bei Insa ist das ihr schwächster Wert seit mehr als vier Jahren. Der Abstand zwischen beiden Parteien vergrößert sich damit auf sieben Punkte.
- Auch die SPD verliert einen Punkt und könnte im theoretischen Fall einer Bundestagswahl am kommenden Sonntag nur noch mit 12 Prozent rechnen. Zusammen erreichen Schwarz-Rot nur noch 34 Prozent.
- Andere Institute sahen die AfD zuletzt zwischen 25 und 28 Prozent und die Union zwischen 22 und 24 Prozent.
Wie bereiten sich die Länderinnenminister auf mögliche AfD-Regierung vor?
Angesichts der starken Umfragewerte der AfD in Sachsen-Anhalt (AFD: 41 Prozent, CDU: 26 Prozent, Linke: 12 Prozent, SPD: 7 Prozent) fordern mehrere Innenminister der Länder Vorkehrungen für den Fall einer Regierungsbeteiligung der Partei.
Thüringens Innenminister Georg Maier (SPD) dringt darauf, das Thema bei der Innenministerkonferenz Mitte Juni in Hamburg auf die Tagesordnung zu setzen. Man müsse „dringend darüber beraten, welche Risiken eine mögliche Regierungsübernahme der AfD in Sachsen-Anhalt für die Sicherheitsarchitektur in Deutschland hat und wie wir dem entgegenwirken können“, betont Maier.
„Die AfD stellt aufgrund ihrer zahlreichen Kontakte zu autoritären Staaten und ihrer Vernetzung mit rechtsextremen Vorfeldorganisationen eine Gefahr für die äußere und innere Sicherheit der Bundesrepublik dar“, argumentiert Maier. „Es darf nicht dazu kommen, dass geheime Informationen unserer Sicherheitsbehörden nach Russland oder in rechtsextreme Kreise abfließen.“
Mit Blick auf die Ankündigung des AfD-Spitzenkandidaten Ulrich Siegmund, im Falle eines Wahlsiegs 150 bis 200 Stellen in Sachsen-Anhalts Landesverwaltung neu zu besetzen, verweist Maier auf das deutsche Dienstrecht. „Sollte sich die AfD über diese hergebrachten Prinzipien des deutschen Berufsbeamtentums hinwegsetzen, hätte das Züge eines Staatsstreichs.“
Auch Brandenburgs Innenminister Jan Redmann (CDU) sieht bei einer AfD-Regierungsbeteiligung erhebliche Sicherheitsrisiken. „Wenn eine in Teilen rechtsextreme Partei Zugang hat zu sicherheitsrelevanten Informationen, dann gefährdet das unser aller Sicherheit“, erklärt er. „Das ist kein theoretisches Risiko, sondern das ist eine konkrete Gefahr.“
Hessens Innenminister Roman Poseck (CDU) spricht sich ebenfalls für Vorbereitungen „bei Eintritt des Worst-Case-Szenarios“ aus. „Gemeinsam mit der übergroßen Mehrheit der Länder, die durch die demokratische Mitte regiert werden, und den Sicherheitsbehörden, die der freiheitlich-demokratischen Grundordnung verpflichtet sind, würden wir dann die notwendigen Antworten zum Schutz von Demokratie und Sicherheit geben“, unterstreicht Poseck.
Will sich die AFD nicht an Bundesgesetze halten?
Die AfD hat bereits angekündigt, sich nicht an bestimmte geltende Bundesgesetze halten zu wollen, sollte sie in eine Landesregierung kommen. So ist jedes Bundesland gesetzlich dazu verpflichtet, gemäß eines Verteilschlüssels eine bestimmte Anzahl an Flüchtlingen aufzunehmen. Doch genau das will die AfD nicht mehr tun, sollte sie in einem Bundesland an die Regierung kommen.
AfD-Bundessprecher Tino Chrupalla hatte jüngst erklärt: „Das würden wir nicht mehr mitmachen. Ich denke, es ist wichtig, dass die ersten Bundesländer aus diesem Verteilschlüssel auch ausscheren, um Druck auf eine Bundesregierung zu machen, damit diese Politik endlich geändert wird.“
Darf eine Landesregierung Bundesgesetze einfach aussetzen?
Nein, verfassungsrechtlich gesehen können Bundesländer diese Verpflichtung nicht einseitig auflösen. Das würde eindeutig gegen Bundesrecht verstoßen. Wenn eine Landesregierung es trotzdem tun sollte, hält das Grundgesetz prinzipiell einen Ausweg für einen Konflikt zwischen dem Bund und dem Bundesland bereit – den Bundeszwang.
Kann die Bundesregierung eine Landesregierung nicht einfach ihres Amtes entheben?
Nein, die Bundesregierung kann eine Landesregierung nicht des Amtes entheben.
Warum geht das nicht?
In Deutschland gilt das Prinzip des Föderalismus. Bundesländer sind eigenständige Staaten mit eigener Verfassung. Eine Landesregierung wird ausschließlich vom jeweiligen Landesparlament gewählt und kann auch nur von diesem abgewählt werden – etwa durch ein konstruktives Misstrauensvotum.
Die Bundesregierung besitzt keinerlei personelle Weisungs- oder Entlassungsbefugnis gegenüber Landesministern oder Ministerpräsidenten.
Welche Möglichkeiten hat die Bundesregierung laut Verfassung?
Das Grundgesetz sieht für extreme Krisenfälle rechtliche Kontrollmechanismen vor, um die Verfassungsmäßigkeit zu wahren. Einer davon ist der Bundeszwang.
Bundeszwang: Was besagt der Artikel 37 Grundgesetz?
Der Bundeszwang nach Artikel 37 Grundgesetz (GG) ist das äußerste verfassungsrechtliche Mittel des Bundes, um ein Bundesland zur Erfüllung seiner verfassungsmäßigen Pflichten zu zwingen.
Er dient dazu, das Grundgesetz oder andere Bundesgesetze durchzusetzen, sollte ein Bundesland dagegen verstoßen oder seinen Pflichten nicht nachkommen – im Zweifelsfall sogar mit Zwang gegen den Willen der Landesregierung.
Artikel 37 GG im Wortlaut
- „(1) Wenn ein Land die ihm nach dem Grundgesetze oder einem anderen Bundesgesetze obliegenden Bundespflichten nicht erfüllt, kann die Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates die notwendigen Maßnahmen treffen, um das Land im Wege des Bundeszwanges zur Erfüllung seiner Pflichten anzuhalten.
- (2) Zur Durchführung des Bundeszwanges hat die Bundesregierung oder ihr Beauftragter das Weisungsrecht gegenüber allen Ländern und ihren Behörden.“
Welche Auswirkungen hätte das?
Sollte der Bundeszwang greifen, darf die Bundesregierung der jeweiligen Landesregierung und den Landesbehörden direkte Weisungen erteilen.
Aber: Auch beim Bundeszwang bleibt die Landesregierung formell im Amt. Der Bund übernimmt lediglich temporär die Steuerung in bestimmten Sachfragen, um das Recht durchzusetzen. Eine Absetzung der gewählten Politiker ist rechtlich nicht möglich.
Welche Maßnahmen könnte die Bundesregierung konkret ergreifen?
Die im Artikel 37 des Grundgesetzes beschriebenen „notwendigen Maßnahmen“ können Experten zufolge so weit gehen, dass der Bund vorübergehend selbst an Stelle des „rechtswidrig“ handelnden Bundeslandes Gesetze beschließt und verwaltend tätig wird.
Denkbar sind auch Finanzsperren, bei denen Gelder, die dem Bundesland eigentlich zustehen, nicht mehr fließen.
Was sagen Verfassungsrechtler zu einer solchen Maßnahme?
Dem Rechtswissenschaftler Stefan Martini von der Universität Leipzig zufolge kann die Bundesregierung auch „einen Beauftragten einzusetzen, der dann an die Stelle der Person rückt, die sich weigert zu handeln und die Bundesgesetze umzusetzen.“ Im Konfliktfall müsste das Bundesverfassungsgericht prüfen, welche Maßnahmen des Bundes im Einzelfall zulässig sind.
Hartmut Bauer, emeritierter Professor für Verfassungsrecht an der Universität Potsdam, sieht folgendes Problem: Der Bundeszwang sei eine Ultima Ratio – also das allerletzte Mittel. „Sso steht es auch in der Verfassung: als Vorsorgenorm, als Auffangnorm für ganz besonders gelagerte Ausnahmefälle.“
Wurde der Bundeszwang schon einmal angewandt?
Nein, in der Geschichte der Bundesrepublik wurde der Bundeszwang noch nie angewandt.
Was muss für Inkrafttreten von Artikel 37 GG vorliegen?
- Gesetzesvollzug: Ein Bundesland weigert sich beharrlich, Bundesgesetze (etwa im Umwelt-, Steuer- oder Polizeirecht) anzuwenden.
- Bundestreue: Es liegt ein Verstoß gegen die ungeschriebene Pflicht der Gliedstaaten zur loyalen Zusammenarbeit im föderalen System.
Wie läuft ein solcher Vorgang konkret ab?
- Feststellung: Der Bund stellt die Pflichtverletzung fest.
- Beschluss: Die Bundesregierung fordert das Land auf und beschließt Maßnahmen, die der Bundesrat zugestimmen muss.
- Durchgriff: Die Bundesregierung kann Landesbehörden direkt anweisen oder im Extremfall eigene Bundesorgane zur Erledigung der Aufgaben in das Land entsenden.
Welche rechtlichen hat die Bundesregierung sonst noch?
Die deutsche Notstandsverfassung regelt in den Artikeln 35 GG (Katastrophennotstand), 80a (Spannungsfall als rechtliche Vorstufe des Verteidigungsfalles) und 91 (innenpolitischer Notstand) staatliche Befugnisse bei extremen Gefahrenlagen im Äußeren und Inneren. Sie unterscheidet zwischen dem Katastrophen-Notstand, dem einfachen inneren Notstand und dem inneren Notstand bei schwerer Gefährdung der demokratischen Grundordnung.
Was ist ein innerer Notstand?
Droht eine Gefahr für den Bestand oder die freiheitliche demokratische Grundordnung des Bundes oder eines Landes, kann der Bund Polizeikräfte anderer Länder und den Bundesgrenzschutz anfordern.
Wortlaut von Artikel 91 Grundgesetz
- „(1) Zur Abwehr einer drohenden Gefahr für den Bestand oder die freiheitliche demokratische Grundordnung des Bundes oder eines Landes kann ein Land Polizeikräfte anderer Länder sowie Kräfte und Einrichtungen anderer Verwaltungen und des Bundesgrenzschutzes anfordern.
- (2) Ist das Land, in dem die Gefahr droht, nicht selbst zur Bekämpfung der Gefahr bereit oder in der Lage, so kann die Bundesregierung die Polizei in diesem Lande und die Polizeikräfte anderer Länder ihren Weisungen unterstellen sowie Einheiten des Bundesgrenzschutzes einsetzen. Die Anordnung ist nach Beseitigung der Gefahr, im übrigen jederzeit auf Verlangen des Bundesrates aufzuheben. Erstreckt sich die Gefahr auf das Gebiet mehr als eines Landes, so kann die Bundesregierung, soweit es zur wirksamen Bekämpfung erforderlich ist, den Landesregierungen Weisungen erteilen.“
Kretschmer: „Handlungsfähigkeit ganzer Länder könnte infrage stehen
Schließlich warnt auch Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) vor Zögerlichkeit.
Entscheidend sei, dass die Bundesregierung ein mit Arbeitgebern und Gewerkschaften abgestimmtes Gesamtpaket vorlege, das diesem Hauptziel diene und den Menschen vermittele, dass diese Regierung den Ernst der Lage verstanden habe“, so Kretschmer.
„Wenn nicht, vergrößert dies nur erneut die Projektionsfläche der AfD. Das könnte bei den Landtagswahlen im September fatale Folgen haben. Dann wären wir an dem Punkt, an dem die Handlungsfähigkeit ganzer Länder infrage steht.“
© Michael Kappeler/dpa
In den Händen dieses politischen Quartetts liegt die Zukunft der bundesdeutschen Demokratie: Bundeskanzler Friedrich Merz (2. v.re., CDU), Lars Klingbeil (re., SPD), Bundesminister der Finanzen, Bärbel Bas (SPD), Bundesministerin für Arbeit und Soziales, und Markus Söder (CSU), Ministerpräsident von Bayern und CSU-Vorsitzender.
