Karlsruhe verhindert zwei Auslieferungen nach Russland

dpa Karlsruhe.

Das Bundesverfassungsgericht hat die Auslieferung zweier Tschetschenen nach Russland verhindert.
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Das Bundesverfassungsgericht hat die Auslieferung zweier Tschetschenen nach Russland verhindert. Damit waren zwei Männer, die wegen Raubes beziehungsweise eines Drogendeliktes von Russland über Interpol ausgeschrieben wurden, mit ihren Verfassungsbeschwerden erfolgreich. Das höchste deutsche Gericht begründete seine Entscheidung mit der Gefahr, dass den Männern in der russischen Teilrepublik Tschetschenien politische Verfolgung drohe oder dass Mindeststandards des Strafverfahrens nicht eingehalten würden.

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Erstellt:
11. Dezember 2019, 10:42 Uhr
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