Kassiererin setzt Räuber nach

27 Monate Gefängnis und Einweisung in Entzugsklinik für einen 23-Jährigen in Backnang.

Ein 23-Jähriger musste sich vor dem Schöffengericht unter anderem für einen Überfall in einem Backnanger Discounter verantworten.  BilderBox.com/Erwin Wodicka

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Ein 23-Jähriger musste sich vor dem Schöffengericht unter anderem für einen Überfall in einem Backnanger Discounter verantworten. BilderBox.com/Erwin Wodicka

Von Hans-Christoph Werner

BACKNANG. Vor dem Schöffengericht hat sich ein 23-jähriger Mann wegen sechs Diebstählen und einem Fall von räuberischer Erpressung zu verantworten. Über genau drei Stunden schleppt sich die Verhandlung hin. Das hat vor allem damit zu tun, dass sich die Befragung des Angeklagten äußerst zäh gestaltet. Unberührt wirkt dieser von dem, was um ihn her geschieht.

In einer Aprilnacht des vergangenen Jahres ist der Angeklagte laut Staatsanwaltschaft im Ostteil Backnangs unterwegs und verschafft sich Zutritt zu mehreren Garagen, untersucht die geparkten Autos, die er teilweise unverschlossen vorfindet. Eine Picknickdecke, ein Ladekabel, ein Kugelschreiber, Einmalhandschuhe, Parfüm, ein Starthilfekabel – wahllos packt der junge Mann das Vorgefundene ein. Auf fünf Euro, in einem anderen Fall auf 15 Euro wird das Diebesgut beziffert. Demnach sei die Aktion ja nicht so einträglich gewesen, sagt der Richter: „Was haben Sie gedacht?“ Der Angeklagte schweigt lange. Mitunter macht das den Eindruck, als müsse er mühsam in seinem Gedächtnis die Antwort suchen. Die lautet dann oft: „Ich weiß es nicht.“

Zurück zur Anklage: Drei Monate später betritt der Angeklagte einen Discountermarkt in der Sulzbacher Straße. Er nimmt sich einen Energydrink aus dem Regal, tritt an die Kasse, bezahlt. Als die Kassiererin die Kasse öffnet, sagt er: „Geld her! Gib mir dein Geld!“ Um seine Forderung zu unterstreichen, zückt er Küchenmesser, hält es aber etwas unbeholfen unterhalb des Warenbands. Die mutige Reaktion der Kassiererin: „Ganz sicher nicht!“ Der 23-Jährige wiederholt seine Forderung, aber auch die Kassiererin bleibt bei ihrer Antwort. Schlurfend verlässt der Mann den Markt.

Die Kassiererin und eine Kollegin setzen ihm mutig nach, holen sich noch einen Busfahrer zu Hilfe und stellen den 23-Jährigen nicht weit vom Discountermarkt entfernt. Die Frauen rufen die Polizei, der verhinderte Dieb fügt sich in sein Schicksal, nippt an seinem Getränk. Einer der Polizisten sagt als Zeuge, dass der 23-Jährige auf ihn einen verwirrten Eindruck gemacht habe. Ohne Aufhebens leistet er den Anweisungen der Ordnungshüter Folge, stellt ihnen allerdings auch die merkwürdige Frage: „Wie finden Sie das, was ich gemacht habe?“ Im selben Monat ist der 23-Jährige gegen Abend erneut in der Backnanger Innenstadt unterwegs. An einem Dönerstand bettelt er um Essen und bemerkt, dass eine Kundin des Imbisses ihre Handtasche auf einem Tisch abgestellt hat. Er packt diese und macht sich davon. Aber auch hier wird er nach kurzem Weg gestellt und muss das Diebesgut zurückgeben. Die Frau hat Glück, befanden sich doch in der Handtasche 5000 Euro in bar.

Alkoholtests ergaben, dass der Angeklagte mal ein, mal zwei Promille intus hatte. Auch ein Drogenvortest der Polizei ergab: Genuss von Cannabis und Amphetamin. Die Gutachterin wertet diese Auskünfte in ihrer Stellungnahme aus. Da der Angeklagte seit seinem 15. Lebensjahr Cannabis konsumiert, bis zu drei Joints am Tag rauche, sei sein Denken wie sein Langzeitgedächtnis durch die Drogen gestört. Eine verminderte Schuldfähigkeit attestiert sie ihm nicht. Sie befürwortet die Unterbringung in einer Entzugsklinik.

Der Staatsanwalt plädiert auf zwei Jahre und sieben Monate Gefängnis. Der Verteidiger sieht die Taten seines Mandanten als geradezu dilettantisch an. Juristisch sei die Tat als minder schwerer Fall zu werten. Deshalb sei eine Gefängnisstrafe von 18 Monaten ausreichend. Nach kurzer Beratung urteilt das Schöffengericht: zwei Jahre und drei Monate Gefängnis.

Das Schöffengericht kann in dem Vorfall im Discounter keinen minder schweren Fall erkennen. Schließlich habe der junge Mann das Messer wohl nicht zufällig dabeigehabt. Die seien als Beschaffungskriminalität zu werten. Mit dem Urteil wird die Unterbringung des Verurteilten in einer Entzugsklinik angeordnet. Das Urteil ist sofort rechtskräftig.

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Erstellt:
15. Februar 2021, 06:00 Uhr

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