Psychotherapeutische Versorgung
KBV klagt gegen Honorarkürzungen bei Psychotherapeuten
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) klagt gegen Honorarkürzungen für Psychotherapie und warnt vor einer „fatalen Entscheidung“.
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Einen Psychotherapieplatz zu finden, ist derzeit schon nicht einfach. Durch die geplanten Kürzungen der Honorare von Psychotherapeuten könnte sich die Situation für Patienten dramatisch verschlechtern.
Von Nina Ayerle
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) klagt gegen die vom GKV-Spitzenverband ab dem 1. April beschlossenen Kürzungen um 4,5 Prozent bei der Psychotherapie. Man werde sich gegen die „massive Benachteiligung“ der Psychotherapeuten und der Patienten wehren. „Die Klageschrift bereiten wir gerade vor und werden diese beim Landessozialgericht Berlin-Brandenburg einreichen“, kündigt Andreas Gassen, Vorstandsvorsitzender der KBV, an.
Der GKV-Spitzenverband war im Bewertungsausschuss nicht bereit gewesen, von seiner Forderung nach einer zehnprozentigen Honorarkürzung abzuweichen. Daraufhin hat das Gremium den Erweiterten Bewertungsausschusses eingeschaltet, der einen Beschluss gegen die Stimmen der KBV gefasst hat – allerdings wurden 4,5 Prozent Absenkung festgelegt. „Diese fatale Entscheidung geht zu Lasten psychisch kranker Menschen“, so Gassen.
Die Honorarkürzungen könnten die psychotherapeutische Versorgung nachhaltig schwächen, indem sich Wartezeiten für Patienten noch mehr verlängern und der Beruf für den Nachwuchs unattraktiver wird.
Verbände bezweifeln Rechtmäßigkeit der Kürzungen
Auch der fachübergreifende Ärzteverband Medi Baden-Württemberg, eine Gemeinschaft von Vertragsärzten und Vertragspsychotherapeuten, teilt mit, man stelle die Rechtmäßigkeit der geplanten Senkung psychotherapeutischer Leistungen in Frage und unterstütze auch Psychotherapeuten dabei, die einzeln klagen wollen.
Wolfgang Schnörer, Vorstand der Mediverbund AG, betont, dass eine juristische Bewertung und Durchsetzung etwaiger Ansprüche an das Vorliegen eines Honorarbescheids geknüpft ist. Betroffene Psychotherapeuten könnten innerhalb eines Monats gegen den Verwaltungsakt Widerspruch erheben. Man unterstütze die Mitglieder bei entsprechenden Verfahren, sagt Schnörer. Zudem werde Medi darauf hinwirken, dass auch die KV Baden-Württemberg von ihrer Befugnis Gebrauch mache und rechtlich gegen die Beschlussfassung des Bewertungsausschusses vorgehe – unabhängig von Einzelfällen.
Der GKV-Spitzenverband argumentierte unter anderem damit, dass psychotherapeutische Leistungen in den vergangenen Jahren überproportionale Honorarsteigerungen erfahren hätten und gleichzeitig die Zahl der Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sowie die Behandlungszahlen gestiegen seien – ohne dass sich die Wartezeiten deutlich verkürzt hätten.
Daraus leiten die Krankenkassen die Schlussfolgerung ab, dass in diesem Bereich Einsparpotenziale bestehen. „Diese Argumentation greift aus unserer Sicht zu kurz“, sagt Dieter Adler, erster Vorsitzender des Deutschen Psychotherapeuten Netzwerks mit Sitz in Bonn (DPNW). Fachgesellschaften wie die Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde (DGPPN) weisen seit Jahren darauf hin, dass psychische Erkrankungen insgesamt zunähmen. Wenn die Zahl der Therapeuten und die Zahl der Behandlungen steigt und dennoch Wartezeiten bestehen bleiben, „ ist das kein Zeichen ineffizienter Versorgung, sondern Ausdruck eines real wachsenden Behandlungsbedarfs“.
Kürzungen bei der Psychotherapie bieten nur geringes Sparpotenzial
Schätzungen zufolge sind jährlich rund 27,8 Prozent der erwachsenen Bevölkerung von einer psychischen Erkrankung betroffen. Das entspricht in Deutschland etwa 19 bis 20 Millionen Menschen. Gleichzeitig suchen nur rund 18,9 Prozent der Betroffenen tatsächlich professionelle Hilfe auf – also etwa dreieinhalb bis vier Millionen Menschen pro Jahr. Das zeigt laut Adler, dass der Bedarf an Behandlung deutlich größer ist als die tatsächliche Inanspruchnahme.
Psychotherapie verursache zudem insgesamt nur etwa 1,1 Prozent der Gesamtausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung. Selbst eine Kürzung von rund 4,5 Prozent bei psychotherapeutischen Leistungen würden laut Adler die Gesamtausgaben der Kassen lediglich um etwa 0,05 Prozent reduzieren, also um rund ein halbes Promille.
Psychotherapeuten könnten künftig weniger verdienen
„Vor diesem Hintergrund stellt sich tatsächlich die Frage nach der Logik der Entscheidung. Der finanzielle Effekt ist äußerst gering, die Signalwirkung hingegen erheblich“, betont Adler. Für viele Menschen, die psychotherapeutische Hilfe benötigen, entstehe damit der Eindruck, dass gerade in einem sensiblen Versorgungsbereich gespart wird.
Aus seiner Sicht bedeutet die Absenkung aber für viele niedergelassene Psychotherapeuten konkret geringere Einnahmen bei gleichzeitig steigenden Kosten. „Praxisräume, Personal, IT-Infrastruktur und Dokumentationspflichten haben in den vergangenen Jahren deutlich zugenommen“, sagt Adler.
Und langfristig könnte dies auch Auswirkungen auf die Versorgung haben. Wenn sich die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen verschlechtern würden, könnte es passieren, dass Praxen weniger Kapazitäten für gesetzlich Versicherte anbieten oder stärker auf privatversicherte Patientinnen und Patienten ausweichen müssten.
Die Folge? Patienten, die gesetzlich versichert sind, müssen noch längere Wartezeiten in Kauf nehmen. Auch wird der Beruf für den Nachwuchs eventuell unattraktiver. Auch heute müssen angehende Psychotherapeuten nach ihrem fünfjährigen Studium noch eine mehrjährige psychotherapeutische Ausbildung finanzieren. Wenn gleichzeitig die wirtschaftlichen Perspektiven im ambulanten Bereich schlechter werden, so Adler, könnte dies ein problematisches Signal für junge Menschen sein, die diesen Beruf ergreifen wollen. „Vom Idealismus allein lässt sich auf Dauer kein Lebensunterhalt bestreiten“, sagt Adler abschließend.
Demonstration gegen die Kürzungen in Stuttgart
Veranstaltung Am Samstag, 28. März, findet um 16 Uhr eine Demonstration von Psychotherapeuten und Berufsverbänden unter dem Titel „Psychotherapie-Versorgung sichern – Nein zu Honorarkürzungen“ in Stuttgart statt. Start ist ab 16 Uhr an der Lautenschlager Straße (vor der Techniker Krankenkasse).
