Kein Ok nötig bei Nutzung von Kundenroutern für Hotspots

dpa Karlsruhe.

Der Kabelnetzbetreiber Unitymedia muss seine Kunden nicht um Zustimmung bitten, wenn er deren Router zum Aufbau von teilöffentlichen WLAN-Hotspots nutzt. Ein Widerspruchsrecht reiche aus, urteilte der Bundesgerichtshof in Karlsruhe. Die Verbraucherzentrale NRW hatte gegen das Unternehmen geklagt, weil es in der Praxis eine unzumutbare Belästigung sieht. Unitymedia bietet seine Dienste in Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg und Hessen an und hat mehrere Millionen Kunden.

Zum Artikel

Erstellt:
25. April 2019, 15:02 Uhr
Lesedauer:
ca. 1min 12sec

Artikel empfehlen

Artikel Aktionen


Kommentare können für diesen Artikel nicht mehr erfasst werden.

Sie müssen angemeldet sein, um einen Leserbeitrag erstellen zu können.