Juristenausbildung
Kein Platz für Extremisten in der Justiz
Der Landtag beschließt eine Änderung des Ausbildungsgesetzes für Juristen. Es soll verhindern, dass Extremisten und Ideologen den Rechtsstaat unterwandern.
© Lichtgut, Max Kovalenko
Andreas Singer, Präsident des Stuttgarter Oberlandesgerichts: Debatte angestoßen, um den Rechtsstaat zu schützen.
Von Franz Feyder
Die Rechtsprechung in Baden-Württemberg soll künftig vor Extremisten geschützt werden. Fraktionsübergreifend verabschiedeten jetzt die Abgeordneten von CDU, FDP, Grünen und SPD einen leicht überarbeiteten Gesetzesentwurf der Sozialdemokraten gegen die Stimmen der AfD. Das neue Juristenausbildungsgesetz sieht vor, Jurastudenten die Zulassung zum Rechtsreferendariat zu verwehren, „wenn begründete Zweifel an der Verfassungstreue bestehen“. Das umfasst Rechts- und Linksextremisten ebenso wie religiöse Ideologen.
Mit dem Gesetz, sagte SPD-Generalsekretär Sascha Binder, „machen wir die Demokratie gegen die fest, die sie verächtlich machen wollen“. Justizministerin Marion Gentges (CDU) machte klar, dass mit dem neuen Ausbildungsgesetz nicht Meinungen und kritische Haltungen unterdrückt, sondern Gesinnung bekämpft werden solle: „Es geht um eines: Verfassungsfeinde haben in der Justiz unseres Landes keinen Platz.“
Der AfD-Abgeordnete Rüdiger Klos warf den anderen Parteien im Landtag vor, die Meinungsfreiheit und so Wahlalternativen beschränken zu wollen. „Wer Ihnen politisch nicht passt, wird aussortiert.“
Mit dem zweiten Staatsexamen erhalten Rechtsreferendare nicht nur die Möglichkeit als Rechtsanwälte zu arbeiten, sondern auch, Richter und Staatsanwälte zu werden. Alle drei juristischen Berufe sind sogenannte Organe der Rechtspflege, diese sind besonders verpflichtet, Recht im Sinne des Grundgesetzes anzuwenden, die Wahrheit herauszufinden und mitzuwirken, richterliche Entscheidungen durchzusetzen. Dass Juristen, die den Rechtsstaat und die Verfassung ablehnen, dies tun, ist schwer vorstellbar. Über diesen und weitere Punkte diskutierten die Abgeordneten.
OLG-Präsident will wehrhaften Rechtsstaat stärken
Angestoßen hatte die Debatte der Präsident des Stuttgarter Oberlandesgerichtes, Andreas Singer. Im vergangenen Sommer hatte er in einem Interview mit unserer Zeitung gesagt: „Wir müssen dafür Sorge tragen, dass die Justiz nie wieder von innen durch die Feinde unserer Verfassung unterwandert und ausgehöhlt wird. Die Justiz war ein ganz entscheidendes Instrument, um die NS-Gewaltherrschaft in Deutschland durchzusetzen. Wir alle stehen in der Verantwortung, dass sich das niemals wiederholt. Deshalb müssen wir uns vor Verfassungsfeinden in den eigenen Reihen schützen.“
Der Topjurist hatte auch angeregt, dass sich nun in Baden-Württemberg angehende Rechtsreferendare vor ihrer Einstellung ausdrücklich in einer schriftlichen Erklärung zur freiheitlich demokratischen Grundordnung bekennen müssen. „In Verdachtsfällen wird der Bewerber vom Landesamt für Verfassungsschutz überprüft“, so Singer, der auch für die Juristenausbildung im württembergischen Landesteil Verantwortung trägt.
