Keine Absage der Abiprüfung an deutsch-französischer Schule

dpa/lsw Freiburg. Die für die Zeit ab dem 18. Mai angesetzten Abiturprüfungen am deutsch-französischen Gymnasium (DFG) in Freiburg dürfen stattfinden. Dies entschied das Verwaltungsgericht Freiburg mit Beschluss vom Mittwoch und wies damit den Eilantrag von 37 Schülern der Abitur-Abschlussklasse des Jahres 2020 am DFG in Freiburg ab. Sie kommen für den Schulbesuch aus dem benachbarten Elsass, der Schweiz sowie aus Freiburg und Umgebung.

Schülerinnen und Schüler absolvieren eine Abiturprüfung. Foto: Roland Weihrauch/dpa/Archivbild

Schülerinnen und Schüler absolvieren eine Abiturprüfung. Foto: Roland Weihrauch/dpa/Archivbild

Neben dem DFG in Freiburg gibt es ein deutsch-französisches Gymnasium in Saarbrücken sowie eines in Buc (Frankreich). Bereits am 21. April hatte das DFG in Buc mitgeteilt, dass die schriftlichen Prüfungen des deutsch-französischen Abiturs in Frankreich abgesagt seien. Die Antragsteller hatten dann am 8. Mai beim Verwaltungsgericht einen Eilantrag gestellt, der gegen Baden-Württemberg, die Bundesrepublik Deutschland und gegen das DFG selbst gerichtet ist und mit dem sie die ersatzlose Absage der Abiturprüfungen und ein Abiturzeugnis auf Basis der Vornoten erreichen wollten.

Das Verwaltungsgericht erteilte dem nun eine Absage. Hintergrund sind Abkommen zwischen Deutschland und Frankreich, darunter das sogenannte Schweriner Abkommen über die deutsch-französischen Gymnasien und das deutsch-französische Abitur aus dem Jahr 2002. Das von den Antragstellern angestrebte deutsch-französische Abitur unter völlig neuen Voraussetzungen wäre nur im Wege einer zweiseitigen Änderung des Schweriner Abkommens zwischen Deutschland und Frankreich möglich, wie das Verwaltungsgericht ausführte. Die Änderung müsste zudem in beiden Vertragsstaaten ratifiziert werden. In Deutschland sei hierfür der Erlass eines Bundesgesetzes erforderlich. Das könnten die Antragsteller jedoch vor dem Verwaltungsgericht nicht verlangen.

Der Beschluss ist nicht rechtskräftig. Die Antragsteller können Beschwerde zum Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim einlegen. Auf den 18. Mai als einheitlichen Termin für die Abi-Prüfungen hatten sich alle Landeskultusminister geeinigt.

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Erstellt:
13. Mai 2020, 19:41 Uhr

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