Keine Chance für Bauten in der Zaiselgasse

Gemeinderat Kirchberg an der Murr lehnt die Planungen für Reihenhäuser und Mehrfamilienhaus ab

Von Yvonne Weirauch

KIRCHBERG AN DER MURR. Bei der jüngsten Gemeinderatssitzung in Kirchberg an der Murr staunten auch die Räte nicht schlecht: Der Raum im Feuerwehrgerätehaus wurde voller und voller, die Besuchersitze reichten nicht aus, ständig mussten weitere Stühle aufgestellt und enger zusammengerückt werden.

Grund für das große Interesse: das Baugesuch in der Zaiselgasse. Wie berichtet, sollen fünf Reihenhäuser im vorderen Bereich und ein Mehrfamilienhaus mit sieben Wohneinheiten im bislang unbebauten hinteren Bereich entstehen. Schon in einer der vergangenen Gemeinderatssitzungen sorgte dieses Thema für Diskussionsstoff. Mehrere Gemeinderäte hatten Bedenken geäußert, vor allem im Hinblick auf das geplante Mehrfamilienhaus, das in zweiter Reihe entstehen soll. Beides war als ein Baugesuch eingereicht worden, weshalb über beides als Gesamtpaket entschieden werden musste, wie Bürgermeister Frank Hornek erläuterte. Auf Antrag von Erich Drexler (Gesundes Gemeinwesen Kirchberg) hatten die Räte dann aber keine Abstimmung vorgenommen. Drexler hoffte seinerzeit, man könne im Gespräch mit dem Bauträger einen Kompromiss finden.

Allzu verständlich, dass mit dem Tagesordnungspunkt der Beschlussfassung über dieses Baugesuch noch größeres Interesse an der jüngsten Sitzung bestand. Ein Gespräch mit dem Bauträger ist laut Hornek in den vergangenen Wochen nicht zustande gekommen, es habe bedingt durch die Urlaubszeit erst am Tag der Gemeinderatssitzung stattgefunden. Der Bauherr sei wohl „um eine Konsenslösung bemüht“. Dennoch wolle der Bauherr wohl keine zwei Einfamilienhäuser. Das Problem, das Hornek in der Sitzung ansprach: Nochmals könnte man die Entscheidung nicht verschieben, weil es eine Frist gebe, innerhalb derer sich die Gemeinde zu einem Bauvorhaben äußern müsse, sonst gelte die Zustimmung als angenommen.

Für den Bereich, in dem das Mehrfamilienhaus entstehen soll, gibt es keinen Bebauungsplan. Deshalb habe die Gemeinde zwei baurechtlich sichere Möglichkeiten, einzugreifen: zum einen die nicht vorgesehene „Hinterlegerbebauung“, zum anderen den Baurechtsparagrafen 34, wonach sich ein Bauvorhaben in die Umgebung einfügen müsse (wir berichteten). Einwände, die es in der letzten Sitzung gab, seien baurechtlich nicht relevant.

Alle Räte sprachen sich einstimmig dafür aus, das Einvernehmen wegen der beiden genannten Punkte nicht zu erteilen. Helmut Layher von der Bürgerunion Kirchberg (BUK) sagte: „Auch wenn wir Nein sagen, ist das noch nicht vom Tisch, wie die Erfahrung mit Bauvorhaben in Nachbargemeinden zeigt.“ Wie es damit weitergehe, weiß auch Frank Hornek nicht. Die Verwaltung würde nun die Stellungnahme des Gemeinderats mit der Begründung für die Ablehnung nach Backnang schicken.

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Erstellt:
18. August 2018, 06:00 Uhr

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