KfW fördert Einbruchschutz

Maßnahmen zum Einbruchschutz werden über die KfW staatlich gefördert. Abhängig von der Investitionshöhe erhalten die Antragsteller einen staatlichen Zuschuss zwischen 100 und 1600 Euro. Gefördert werden etwa der Einbau von Sicherheitstüren und -fenstern, die Nachrüstung einbruchhemmender Türen sowie die Installation von Alarmanlagen. Auch Materialkosten und Handwerkerleistungen sind förderfähig.

Voraussetzung ist, dass der Antrag gestellt wird, bevor mit dem Vorhaben begonnen wird – etwa online über das KfW-Zuschussportal (www.kfw.de). Weitere Voraussetzung: Die Baumaßnahmen werden von einem Fachunternehmen ausgeführt. (czy)

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Erstellt:
24. Dezember 2018, 03:14 Uhr

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