Kiffen auf dem Frühlingsfest ist verboten

Beim Frühlingsfest im Zelt einen Joint rauchen? Die meisten Wirte lehnen das ab und verweisen auf die Besuche von Familien. Nun schafft die Stadt Klarheit.

Auf dem Stuttgarter Frühlingsfest werden wieder die Krüge gehoben, am Joint ziehen ist allerdings verboten.

© dpa/Julian Rettig

Auf dem Stuttgarter Frühlingsfest werden wieder die Krüge gehoben, am Joint ziehen ist allerdings verboten.

Von Lea Krug

Stuttgart - Tausende von Litern Bier fließen durch die Zapfhähne der Festwirte des Frühlingsfests. Alkohol hat als Droge auf Volksfesten wie dem auf dem Cannstatter Wasen gewissermaßen Tradition. Und auch das Rauchen ist in Stuttgart erlaubt – etwa im Gegensatz zum Oktoberfest im München. Gekifft werden darf in den Festzelten nach der Cannabis-Legalisierung jedoch definitiv nicht. Mehr noch: Auf dem gesamten Gelände am Neckar dürfen keine Tütchen geraucht werden. Ein Konsumverbot werde in die Benutzungsordnung für das Frühlingsfest aufgenommen, erklärten die Veranstaltungsgemeinschaft in.Stuttgart und die Stadt am Donnerstag.

Vor der Entscheidung für das gesamte Frühlingsfest waren die Festwirte mit einer juristisch unklaren Lage konfrontiert. Denn nach dem neuen Gesetz, das am 1. April in Kraft getreten ist, ist der Besitz und das Rauchen von Cannabis zwar für alle Personen ab 18 Jahren erlaubt, das Kiffen im Beisein von Jugendlichen ist aber verboten.

Deshalb hatten sich die Festwirte zuvor schon gemeinsam darauf verständigt, Kiffen in den Zelten nicht zu erlauben, um minderjährige Besucher zu schützen. Ebenso argumentiert nun auch In.Stuttgart. Das Frühlingsfest richte sich als Veranstaltung ausdrücklich auch an Kinder und Familien. Es sei deshalb auch im Sinne des Kinder- und Jugendschutzes, den Konsum von Cannabis auf dem Wasen zu untersagen.

„Unser Festzelt ist für alle“, sagt Marcel Benz, der Chef des Grandls Hofbräuzelt. Familien, Freunde und Kollegen sollen bei ihm eine gute Zeit verbringen, so der Wirt. „Für mich als Festwirt ist es wichtig, dass sich alle wohlfühlen und in einer sicheren und angenehmen Umgebung feiern können“. Den Konsum von Cannabis schließe dies aus. Dieser Haltung schließen sich die Almhütte und das Albdorf an.

Karl Göbel, der Wirt des Albdorfes, hatte schon im Vorfeld seine Hausordnung entsprechend angepasst. „Bei uns dürfen keine Drogen genommen werden, das haben wir nun auch durch Cannabis ergänzt“, sagt er. „Zu uns kommen unheimlich viele Familien mit Kindern, das Rauchen von Cannabis passt dazu nicht“, sagt er. Einen Widerspruch zum Konsum von Alkohol oder Tabak sieht er nicht, Rauchen bleibt mit der Ausnahme von Cannabis erlaubt.

Auch Festwirtin Nina Renoldi erklärt, sie wolle keine Kiffer in ihrer Almhütte, sieht allerdings auch keinen großen Klärungsbedarf. „Ich glaube nicht, dass die Leute zum Kiffen ins Zelt gehen“, sagt sie.

Fest steht seit Monaten ohnehin: Selbst wenn die Wirte es gewollt hätten, hätten sie Cannabis sowieso nicht verkaufen dürfen. Wer die Pflanzen nicht selbst anbauen will, kann die Droge legal lediglich über einen sogenannten Cannabis Club beziehen. Im freien Handel oder in der Gastronomie ist Gras nicht erhältlich. Und neben der Frage, ob das Kiffen zum traditionellen Frühlingsfest passt, verweisen einige Stellen auch auf die Gefahren von Mischkonsum. Das Bayrische Gesundheitsministerium erklärte vor einigen Tagen etwa, dass es Studien gebe, die zeigten, dass Cannabis die Wirkung von Alkohol verstärke.

Vom 20. April bis 12. Mai sind in diesem Jahr rund 220 Schaustellerbetriebe, Gastronomen und Marktkaufleute beim 84. Frühlingsfest mit dabei. Es galt einst als Auftaktveranstaltung der Schausteller nach der jeweiligen Winterpause. Im vergangenen Jahr wurden nach Angaben der Veranstalter mehr als 1,4 Millionen Besucherinnen und Besucher auf dem Gelände gezählt.

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Erstellt:
4. April 2024, 22:04 Uhr
Aktualisiert:
5. April 2024, 21:49 Uhr

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