Kindeswohl immer häufiger in Gefahr

Der Soziale Dienst des Jugendamts muss immer mehr Fälle bearbeiten. Auch die Zahl der Inobhutnahmen steigt weiter an.

•Zufriedenheit und Geborgenheit: Für das Heranwachsen eines Kindes sind die Verhältnisse zu Hause immens wichtig. Foto: Imago

•Zufriedenheit und Geborgenheit: Für das Heranwachsen eines Kindes sind die Verhältnisse zu Hause immens wichtig. Foto: Imago

Von Armin Fechter

WAIBLINGEN. Das Kreisjugendamt muss sich immer häufiger mit Fällen befassen, bei denen das Kindeswohl in Gefahr scheint. Die Zahl der Verfahren, in denen es um eine Risikobewertung ging, ist im vergangenen Jahr zum dritten Mal in Folge gestiegen und liegt jetzt bei 325 Fällen. Umgerechnet auf den Anteil an allen Minderjährigen ergibt sich eine Gefährdungsquote von 0,18 Prozent, wie Ingrid Güttinger, die Bereichsleiterin des Sozialen Dienstes, gestern im Kreis-Jugendhilfeausschuss berichtete.

Mit diesen Zahlen fällt der Rems-Murr-Kreis keineswegs aus dem Rahmen. Denn auch bundesweit sind laut Güttinger die Zahlen gestiegen. Im Jahr 2019 haben die Jugendämter in Deutschland insgesamt über 173000 Verdachtsfälle im Rahmen einer Verdachtseinschätzung überprüft. Das sind 15800 Fälle mehr als im Vorjahr, was einem Anstieg um 10,1 Prozent entspricht. Bei rund 55500 Kindern und Jugendlichen wurde dann auch tatsächlich eine Kindeswohlgefährdung festgestellt. Auch das stellt eine Steigerung um zehn Prozent dar (rund 5100 Fälle) – und das nach einem ebensolchen Anstieg im vorangegangenen Jahr.

Im Rems-Murr-Kreis hat sich bei der Überprüfung in 40 Prozent der Fälle eine akute Gefährdung ergeben. Darüber hinaus herrschte in einzelnen Fällen eine latente Gefährdung. In 48 Prozent der Fälle lag zwar keine Gefährdung vor, aber es bestand anderweitiger Unterstützungsbedarf, und nur elf Prozent endeten mit dem Befund, dass weder eine Gefährdung noch ein weiterer Handlungsbedarf gegeben war.

Ein beträchtlicher Anstieg ist zugleich bei den sogenannten Inobhutnahmen zu verzeichnen. Dabei geht es um die vorläufige Aufnahme und Unterbringung eines Kindes oder Jugendlichen in einer Notsituation durch das Jugendamt. Im vergangenen Jahr wurden insgesamt 197 neue Fälle gezählt – nach 136 im Jahr 2018 und 117 im Jahr 2017. Davor, im Jahr 2016, wurden 166 Fälle gezählt. Hierbei handelte es sich zu einem großen Teil (87 Fälle) um Umas – unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, die von Amts wegen unterzubringen waren.

Vor dem Hintergrund all dieser Fälle taucht der Soziale Dienst des Jugendamts in der Öffentlichkeit meist nur dann auf, wenn etwas ganz gewaltig schief gelaufen ist oder sogar ein Kind zu Schaden gekommen ist. Dabei stellt der Soziale Dienst mit seinen über 90 Mitarbeitern die zentrale Anlaufstelle für Familien, Kinder und Jugendliche sowie Einrichtungen der sozialen Infrastruktur im Kreis dar. Seine Aufgaben reichen von Prävention und Vernetzung über die Gewährung und Steuerung von Hilfen bis hin zu Interventionen im Kinderschutz.

Zum Zweck der Qualitätssicherung und Messbarkeit der Arbeit im Sozialen Dienst sowie im Interesse der Handlungssicherheit – nicht zuletzt auch im Hinblick auf die Einarbeitung neuer Kräfte – wurden Standards und Verfahrensweisen definiert. Diese Prozesse stellte Ingrid Güttinger im Jugendhilfeausschuss am Beispiel eines fiktiven Falles dar, der, so Güttinger, „gar nicht so unwahrscheinlich“ ist: Die Eltern der vierjährigen Lisa haben sich getrennt. Der Vater lebt etwa 50 Kilometer entfernt; das Kind hat keinen Kontakt mehr zu ihm. Im Kindergarten fällt auf, dass etwas in der Entwicklung des Mädchens nicht in Ordnung ist, das Jugendamt wird eingeschaltet. Letztlich zeigt sich, dass die Belastung durch die Trennung für die Mutter so groß ist, dass sie an ihre Grenzen kommt. Daher werden drei Ideen zur Hilfe in Gang gesetzt: erstens, eine Frühförderung für Lisa, um die Entwicklungsverzögerung zu beheben; zweitens, eine Beratung der Eltern mit dem Ziel, die Mutter durch eine Umgangsregelung zu entlasten, den Kontakt des Kindes zum Vater zu ermöglichen und die Unterhaltsansprüche sicherzustellen; drittens, eine Beratung für die Mutter, damit sie ihren Alltag als alleinerziehende Frau besser gestalten kann.

Landrat Richard Sigel erinnerte daran, dass das Personal im Sozialen Dienst nach einer Organisationsuntersuchung aufgestockt wurde – dies im Hinblick darauf, standardisierte Abläufe zur Qualitätssicherung einführen zu können.

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Erstellt:
22. September 2020, 06:00 Uhr

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