Kirche: Mehr Betreuung und Beratung nach Sterbehilfe-Urteil

dpa/lsw Stuttgart. Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Sterbehilfe will die Evangelische Landeskirche ihre Betreuung und Beratung von Schwerstkranken ausbauen. „Wir verstehen Sterbebegleitung als Lebenshilfe“, sagte der württembergische Landesbischof Frank Otfried July am Mittwoch in Stuttgart. Es sei nun notwendig, die Angebote durch die evangelische Kirche zu erweitern und zu vertiefen. „Wir wollen Patienten und Angehörige noch besser über die Möglichkeiten der Palliativmedizin informieren“, sagte der Landesbischof.

Frank Otfried July, Landesbischof der Evangelischen Landeskirche in Württemberg. Foto: Sebastian Gollnow/dpa/Archivbild

Frank Otfried July, Landesbischof der Evangelischen Landeskirche in Württemberg. Foto: Sebastian Gollnow/dpa/Archivbild

July zeigte sich enttäuscht über das Urteil: „Ich bedauere es, dass das Bundesverfassungsgericht die Tür für eine geschäftsmäßige Sterbehilfe weiter geöffnet hat.“

Nach Ansicht des Rottenburger Bischofs Gebhard Fürst hat das Urteil auch Folgen für Menschen, die sich nicht direkt für den Freitod entschieden haben. Es erhöhe „den inneren und äußeren Druck auf Alte, Schwerkranke und Pflegebedürftige, von der Option der geschäftsmäßigen Sterbehilfe Gebrauch zu machen, um keine Last für die Angehörigen zu sein“, sagte Fürst. Einen Abschied in Würde zu ermöglichen, bedeute aus christlicher Sicht, dass der Sterbende an der Hand eines Menschen sterbe - und nicht durch sie.

Nach dem Urteil der Verfassungsrichter verstößt das 2015 eingeführte Verbot der geschäftsmäßigen Sterbehilfe gegen das Grundgesetz. Als Vorsitzender der Unterkommission Bioethik der Deutschen Bischofskonferenz hatte sich Fürst im Vorfeld dafür ausgesprochen, den Paragrafen 217 im Strafgesetzbuch zu belassen.

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Erstellt:
26. Februar 2020, 11:04 Uhr

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