Kita-Gebühren erlassen: Städtetag sieht Land in der Pflicht
dpa/lsw Stuttgart. Das Land muss aus Sicht des Städtetags Eltern die Kita-Gebühren zurückerstatten, wenn diese ihr Kind im Januar wegen des Corona-Lockdowns nicht in die Einrichtung schicken konnten. Wie bereits bei den Kita-Schließungen im Frühjahr 2020 solle sich auch diesmal das Land an den Ausfallkosten der Kommunen und Kindertageseinrichtungen beteiligen, erklärte eine Sprecherin des Städtetags am Freitag.
Seit Mitte Dezember sind die Kitas wegen der Corona-Pandemie geschlossen. Kultusministerin Susanne Eisenmann (CDU) hatte angekündigt, dass sie über die Erstattung der Kita-Gebühren innerhalb der Landesregierung beraten wolle. Dabei geht es um Millionen-Summen.
„Es wäre ein entlastendes Signal in Richtung der Eltern, wenn das Land sich bereit erklärt, die Kitagebühren zu erstatten“, teilte der Erste Beigeordnete des Gemeindetags, Steffen Jäger, mit. Die Kommunalen Landesverbände hätten bereits am 7. Januar die Bitte an das Finanzministerium gerichtet, die Kosten für die Kinderbetreuung zu übernehmen, um die Akzeptanz für die erneute Schließung der Einrichtungen bei den Eltern zu erhöhen.
Bisher verfahren die Kommunen beim Gebührenerlass noch unterschiedlich. Die Stadt Freiburg etwa hat sich dafür ausgesprochen, keine Elternbeiträge zu erheben. Der Gemeinderat muss Anfang Februar noch darüber entscheiden. In Villingen-Schwenningen (Schwarzwald-Baar-Kreis) sowie in Konstanz am Bodensee wartet man dagegen noch auf die Entscheidung der Landesregierung.
In Stuttgart müssen Eltern für den Januar erstmal keine Gebühren bezahlen. Die Stadt will aber noch prüfen, ob es dabei bleibt. Bei Eltern, die ihre Kinder in die Notbetreuung schicken, sind die Gebühren grundsätzlich weiterhin fällig.
Die Landesregierung hatte eine Öffnung von Kitas und Grundschulen für Anfang Februar in Aussicht gestellt. In der kommenden Woche soll darüber mit Blick auf das Infektionsgeschehen entschieden werden.
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