Klage gegen Mercedes-Bank wackelt

In der ersten Verhandlung über eine Musterfeststellungsklage droht der Schutzgemeinschaft für Bankkunden eine Niederlage

Die Schutzgemeinschaft für Bank- kunden prangert Kreditverträge der Mercedes-Bank als fehlerhaft an – doch das Stuttgarter Oberlandesgericht ist anderer Meinung.

Stuttgart Die Musterfeststellungsklage wurde im vergangenen November eingeführt, damit Verbraucher gemeinsam leichter ihre Rechte durchsetzen können. Doch bis jetzt kommen viele Verbraucher offenbar nicht mit diesem neuen Gesetz zurecht. Mehr als 600 Autobesitzer hatten sich einer Klage gegen Kreditverträge der Mercedes-Benz-Bank angeschlossen. Doch die meisten musste das Oberlandesgericht Stuttgart wieder aussieben. Der Vorsitzende Richter Oliver Mosthaf erläuterte, dass allein 50 von ihnen keinen Mercedes, sondern einen VW gekauft hatten. Zudem hätten sich Kläger gleich reihenweise doppelt eingetragen. Bei vielen sei auch nicht klar, ob sie überhaupt einen Kreditvertrag mit der Mercedes-Bank hätten. Viele wollten laut Mosthaf ihrem Unmut Luft machen und schrieben, dass der Dieselskandal eine Sauerei sei und sie sich dieser Meinung anschließen. Unter dem Strich konnten von den mehr als 600 Autobesitzern nur 140 gezählt werden.

Damit wurde zwar die Mindestzahl von 50 Verbrauchern erreicht, die sich in ein spezielles Register eintragen müssen, damit eine Musterfeststellungsklage in die Wege geleitet werden kann. Doch die Stuttgarter Richter ließen in der mündlichen Verhandlung klar erkennen, dass die Klage wohl keinen Erfolg haben wird. Es wurde sehr deutlich, dass sie Zweifel haben, ob die Klage ­begründet ist.

In dieser ersten Musterfeststellungsklage, die vor Gericht verhandelt wird, wollen Autobesitzer erreichen, dass Widerrufsregeln in den Kreditverträgen der Bank für ungültig erklärt werden. Damit wären längst abgelaufene Fristen hinfällig. Die Käufer könnten darauf hoffen, ihre Wagen ohne größere Wertverluste zurückzugeben. Dies ist besonders für Besitzer von Dieselautos interessant, die deutlich an Wert verloren haben, seit in immer mehr Städten Fahrverbote drohen. Die Anwälte der Schutzgemeinschaft für Bankkunden monierten unter anderem, dass es in den Vertragsklauseln falsche Angaben zur Frist für die Erklärung des Widerrufs gebe. Das bedeute im Endeffekt, dass die Kunden nicht korrekt über ihr Widerrufsrecht aufgeklärt worden seien. Damit gelte auch nicht die 14-tägige Frist, in der Kunden normalerweise einen Kreditvertrag widerrufen können.

Die Anwälte der Bank machten dagegen geltend, dass sie sich bei der Formulierung der Vertragsklauseln eng an ein Muster gehalten hätten, das der Gesetzgeber veröffentlicht habe, um Unklarheiten und Verunsicherung bei Verbrauchern und Unternehmen zu beseitigen. Auch die Richter ließen erkennen, dass die fraglichen Widerrufsregeln aus ihrer Sicht nicht zu beanstanden sind. Die Richter rechnen damit, dass der Rechtsstreit letztendlich erst vor dem ­Bundesgerichtshof entschieden wird.

Zweifel zeigten die Richter auch, ob die Schutzgemeinschaft für Bankkunden überhaupt befugt ist zu klagen. Damit ist fraglich, ob die Klage überhaupt zulässig ist. Der Gesetzgeber will auf der einen Seite den Verbraucherschutz stärken, auf der anderen Seite aber verhindern, dass wie in den USA eine „Klageindustrie“ entsteht. Dort sind spezialisierte Kanzleien, die auf Teufel komm raus Unternehmen mit Sammelklagen überziehen und diese mit irrwitzigen Schadenersatzklagen konfrontieren, um sie zu einem finanziellen Vergleich zu zwingen.

Deshalb hat der Gesetzgeber die Klagebefugnis an mehrere Voraussetzungen geknüpft. So muss ein Verein, der klagen will, unter anderem mindestens 350 Mitglieder haben. Die Schutzgemeinschaft sagt, sie habe mehr als 400 Mitglieder. Sie hat jedoch nur eine anonymisierte Liste vorgelegt und begründet dies mit dem Datenschutz.

Der Vorsitzende Richter ließ indes erkennen, dass solch eine anonymisierte Liste nicht ausreicht und möglicherweise zudem die Beitrittserklärungen vorgelegt werden müssen. Zudem bemängelte er, dass bisher keine verständliche Aufschlüsselung der Einnahmen und Ausgaben vorgelegt worden sei. Die Anwälte der Mercedes-Bank argwöhnen, dass es sich bei einer ganzen Reihe von Mitgliedern um Anwälte handle, die für die Schutzgemeinschaft arbeiten sowie um Mitarbeiter aus deren Kanzleien.

Das Oberlandesgericht in Braunschweig hat einen juristischen Vorstoß der Schutz­gemeinschaft gegen die VW-Bank abgeschmettert, weil die Organisation nicht ­klageberechtigt sei. Dagegen haben die Bankkritiker Beschwerde beim Bundes­gerichtshof eingelegt.

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Erstellt:
29. Januar 2019, 11:21 Uhr

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