Klage von kleinen Parteien wird verhandelt

dpa/lsw Stuttgart. Der Verfassungsgerichtshof verhandelt am 9. November die Klage von mehreren kleinen Parteien im Südwesten gegen den Landtag, weil sie sich im Landtagswahlkampf benachteiligt fühlen. Dies teilte ein Gerichtssprecher am Freitag in Stuttgart mit. Ob am Tag der mündlichen Verhandlung auch ein Urteil verkündet wird, ist offen.

Auf einer Richterbank liegt ein Richterhammer. Foto: Uli Deck/dpa/Symbolbild

Auf einer Richterbank liegt ein Richterhammer. Foto: Uli Deck/dpa/Symbolbild

Freie Wähler, die Linke, die Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP), die Satire-Partei Die Partei und die Piratenpartei fordern ein an Corona-Bedingungen angepasstes Landtagswahlgesetz. Vor allem solle die Anzahl der notwendigen Unterschriften für die Zulassung zur Wahl reduziert werden.

Die Parteien müssen bislang 10 500 Unterschriften für eine landesweite Wahlzulassung bekommen. Das Sammeln von Unterschriften sei in Corona-Zeiten aber erheblich erschwert, hieß es in einer gemeinsamen Erklärung im Juli. Demnach näherten sich viele Passanten den Unterschriftensammlern nicht aus Angst vor dem Coronavirus. Die Unterschriften von Wählern dienen dazu, die Ernsthaftigkeit der Kandidatur nachzuweisen. Zuerst muss ein Kandidat nominiert sein, danach kann mit der Unterschriftensammlung begonnen werden.

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Erstellt:
16. Oktober 2020, 14:09 Uhr

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