Knapp sieben Jahre Haft für Messerattacke

Prozess um Plüderhausener Überfall: Der angeklagte 20-Jährige wird nach Jugendstrafrecht verurteilt

Das Landgericht Stuttgart verurteilte den 20-jährigen afghanischen Asylbewerber wegen versuchten Mords zu sechs Jahren und zehn Monaten Haft. Symbolfoto: Fotolia/R. Tavani

© Romolo Tavani

Das Landgericht Stuttgart verurteilte den 20-jährigen afghanischen Asylbewerber wegen versuchten Mords zu sechs Jahren und zehn Monaten Haft. Symbolfoto: Fotolia/R. Tavani

Von Peter Schwarz

PLÜDERHAUSEN/STUTTGART. Das Urteil im Prozess um die Plüderhausener Messerattacke ist gefallen: Das Landgericht Stuttgart hat den 20-jährigen afghanischen Asylbewerber, der einen Familienvater brutal heimgesucht hat, zu sechs Jahren und zehn Monaten Jugendhaft wegen versuchten Mords verurteilt.

Es gehört zu den Grundbausteinen so eines Prozesses, sowohl die Tat und das Leid der Opfer als auch die biografischen Umstände des Angeklagten zu reflektieren. Richterin Cornelie Eßlinger-Graf beginnt ihre Urteilsbegründung beim Täter. Was wir über ihn wissen, entstammt seinen eigenen Aussagen – „überprüfen können wir das nicht“. Aber: Es gibt Kriterien, die helfen, die Glaubwürdigkeit zu bewerten. Der junge Mann hat über Jahre hinweg – gegenüber Vertrauten, Bekannten, Polizisten, dem Gericht – immer wieder konsistent dasselbe berichtet. Es gebe „keinen Hinweis, dass es nicht zutreffend ist“, sagt die Richterin.

Die Taliban setzten dem Vater zu und bedrängten auch den Sohn

Er wuchs als ältestes von sieben Kindern auf, der Vater war Polizist, bis die Taliban ihm so zusetzten, dass er den Beruf aufgab und einen Laden eröffnete. Der Junge wuchs auf in einem Dorf, mit acht Jahren aber kam er im zwei Autostunden entfernten Dschalalabad auf eine Privatschule; er lebte dort ohne die Eltern bei wechselnden Verwandten. Um das Schulgeld zu erwirtschaften, arbeitete er schon mit neun Jahren nach dem Unterricht in einer Schneiderei.

Als er 16 wurde, forderten die Taliban, er müsse sich ihnen anschließen. Daraufhin organisierte der Vater für den Sohn die Flucht. In Deutschland lebte er zuerst im Mönchhof, dann bei einer Gastfamilie, später in einer Wohngruppe des SOS-Kinderdorfs und strandete schließlich in einer Schorndorfer Obdachlosenunterkunft.

2017 lernte er ein Mädchen aus Plüderhausen kennen, sie hegten „starke Gefühle“ füreinander. Im Frühjahr 2018 aber häuften sich die Krisen. Er konnte nicht ertragen, dass eine „junge Frau, die in der Bundesrepublik Deutschland aufgewachsen ist“, auch dann, wenn sie eine Beziehung eingeht, „nicht hinter verschlossenen Türen verschwindet“, sondern „ihr Leben weiter lebt, mit Freunden, Bekannten, Freizeitaktivitäten“. Er machte ihr Eifersuchtsszenen, einmal drohte er, sie umzubringen oder zu vergewaltigen – sie habe seine „Ehre gefickt“. Das Mädchen „hing an dieser Beziehung“, merkte aber: Es geht nicht mehr. Sie trennte sich von ihm.

Danach habe er sich derart in seine „Wut, Verzweiflung, Verletzung, gekränkte Ehre hineingesteigert“, dass er in der Nacht auf den 15. Juli, bewaffnet mit einem scharfen Fleischmesser, Klingenlänge 17 Zentimeter, das Haus der Ex-Freundin heimsuchte. Was genau wollte er dort? „Es liegt nahe, dass Sie sie umbringen wollten“, oder entführen, vergewaltigen, verunstalten? Jedenfalls: „Ihr Gewalt antun, welcher Art auch immer.“

Die Eltern des Mädchens, das zu dem Zeitpunkt nicht zu Hause war, hörten ein Geräusch. Ein Marder unterm Dach? „An einen Einbrecher dachte niemand.“

Der Vater ging „vollkommen ohne Arg“ ins Zimmer der Tochter, um eine Balkontür zu schließen – der erste Messerschlag traf in an der Schläfe, „Gott sei Dank“ nicht an Hals oder Auge. Als der Vater aus dem Zimmer floh und sich von außen gegen die Tür stemmte, „haben Sie nicht nachgegeben“, obwohl es „ein Leichtes gewesen wäre“, durchs Fenster zu verschwinden. Stattdessen stürmte der Eindringling, als der Vater die Tür losließ und stolperte, auf den Flur und schlug „mindestens siebenmal“ heftig mit der Schneide auf den Liegenden ein. „Es war Ihnen vollkommen gleichgültig, wohin Sie trafen.“

„Die Wunden betreffen die ganze, schwerstens traumatisierte Familie“

Der Angreifer ging „besonders brutal“ vor; er lauerte seinem Opfer „im geschütztesten Rahmen auf, den der Mensch haben kann“, in der eigenen Wohnung; der Vater erlitt „große, klaffende Schnittwunden“ an Arm und Bein; einmal drang das Messer so wuchtig ein, dass es eine Kerbe in einen Knochen hieb; die Klinge durchtrennte eine Sehne; die psychischen Wunden reichen wohl noch tiefer und „betreffen die ganze, schwerstens traumatisierte Familie“, für die „nichts mehr so ist, wie es vorher war“: All das „wiegt sehr schwer“.

Für den Angeklagten sprach: Er gestand zumindest in groben Zügen; er bat im Prozess um Entschuldigung – „wir glauben Ihnen, dass Sie das bereuen“, wenngleich da auch „Selbstmitleid“ durchklinge; er hat keine Vorstrafen; zumindest die körperlichen Folgen beim Vater sind einigermaßen überschaubar; es blieb beim bloßen Mordversuch; auch sei nur von einem „bedingten“, keinem „direkten Vorsatz“ auszugehen – der Angreifer nahm den Tod eines Wehrlosen zwar „billigend in Kauf“, als er so wahllos dreinschlug, er setzte aber nicht nach, als der Verletzte sich in ein Nebenzimmer schleppte, obwohl es leicht möglich gewesen wäre, „das Werk zu Ende zu führen“.

Sechs Jahre und zehn Monate also – nach Jugendstrafrecht. Das Gericht geht bei dem 20-Jährigen von „Reifeverzögerungen“ aus. Er musste schon als Kind von den Eltern fort – „auch in Afghanistan brauchen Acht- oder Neunjährige verlässliche Beziehungen, um stabile Erwachsene zu werden“. Und die Obdachlosenunterkunft in Schorndorf sei ebenfalls „kein Umfeld, in dem ein junger Mensch weiter reift und gedeiht“.

Die Richterin schließt mit einem persönlichen Wort: Die Haltung der Familie habe sie „tief beeindruckt“. Die Zeugenaussage des Vaters zu den Geschehnissen der Tatnacht sei nicht nur außerordentlich „wertvoll“ gewesen ob ihrer Genauigkeit, sondern auch „vollkommen frei von Rache- und Belastungstendenzen“; zu schweigen von seiner „großherzigen Bereitschaft, zu vergeben“. Cornelie Eßlinger-Graf ist eine erfahrene Richterin – aber dergleichen „habe ich in all den Jahren selten so erlebt“.

Info
Abschiebung

„Sie werden ausgewiesen werden, da gibt es überhaupt keinen Zweifel“, machte Richterin Cornelie Eßlinger-Graf dem Verurteilten klar.

Vermutlich wird der 20-Jährige einen größeren Teil der Haftstrafe absitzen, bevor er nach Afghanistan abgeschoben wird.

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Erstellt:
13. Februar 2019, 06:00 Uhr

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