Anti-Corona-Paket: Mehr Tests und Hilfen für die Pflege

dpa Berlin. Erst vor wenigen Wochen wurden zahlreiche Regelungen verabschiedet, um die Folgen der Corona-Krise im Gesundheitswesen abzufedern. Nun folgen weitere - es geht auch um ein klareres Lagebild der Pandemie.

Im Bundeskabinett soll über das nächste Anti-Corona-Paket entschieden werden. Foto: Odd Andersen/AFP/POOL/dpa

Im Bundeskabinett soll über das nächste Anti-Corona-Paket entschieden werden. Foto: Odd Andersen/AFP/POOL/dpa

Noch mehr Tests, Erleichterungen für Pflegebedürftige, größere Vorsorge schon für die nächste Grippe-Saison: Angesichts der Corona-Krise plant die große Koalition weitere Hilfsmaßnahmen.

Ein Gesetzentwurf für die Regierungsfraktionen sieht auch Unterstützung für Kliniken und Privatpatienten vor. Das Kabinett soll ihn nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur in der kommenden Woche auf den Weg bringen. Die Pläne knüpfen daran an, dass der Bundestag Ende März eine epidemische Lage von nationaler Tragweite festgestellt hat. Nötig seien weitere Maßnahmen, um Folgen der Pandemie abzumildern.

UMFASSENDERE MELDEPFLICHTEN: Labore und Ärzte sollen den Gesundheitsämtern künftig nicht mehr nur Verdachtsfälle einer Infektion, bestätigte Fälle und Todesfälle im Zusammenhang mit Covid-19 melden müssen - sondern auch negative Testergebnisse und wieder genesene Fälle. „Durch diese Meldung kann der öffentliche Gesundheitsdienst künftig in die Lage versetzt werden, den Verlauf der Covid-19-Pandemie in der Bundesrepublik besser einzuschätzen“, heißt es in dem Entwurf, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt.

TESTS I: Labore quer durch die Republik werten seit Wochen schon Hunderttausende Corona-Tests aus - mögliche Kapazität sind laut Robert-Koch-Institut rund 730.000 pro Woche. Das Gesetz soll nun eine Grundlage für deutlich mehr Tests schaffen - unabhängig von einem konkreten Corona-Verdacht. So sollen die gesetzlichen Krankenkassen auch symptomunabhängige Tests bezahlen, die Teil von Strategien zur stufenweisen Rückkehr in ein normales Wirtschaftsleben sein könnten. Im Entwurf wird eine mögliche Zahl von 4,5 Millionen Tests pro Woche zusätzlich genannt. Das Gesundheitsministerium erläuterte, dies sei nicht nötig und nicht realistisch. Deutlich mehr zu testen, sei aber sinnvoll, um einen besseren Überblick über die Epidemie zu bekommen.

TESTS II: Mehr getestet werden soll ausdrücklich auch in der Pflege. Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) sagte dem „Spiegel“: „Gerade Pflegebedürftige und deren Umfeld wollen wir besonders schützen. Dafür sind regelmäßige Tests von Heimbewohnern und Pflegekräften notwendig.“ Es gelte, Infektionen früh zu erkennen und Infektionsketten zu unterbrechen. Daher sollten die gesetzlichen Kassen verpflichtet werden, diese Tests umfangreicher zu übernehmen.

TIERÄRZTE SOLLEN MITHELFEN: Um die Testmöglichkeiten hochzufahren, wird vorübergehend auch auf die Mithilfe von Tierärzten gesetzt. Deren Labore könne einen wichtigen Beitrag zur Ausweitung der Kapazitäten leisten und die stark belasteten humanmedizinischen Labore entlasten, heißt es im Entwurf. Die Ausnahmeregelung soll nur solange gelten, wie sich Deutschland in einer „epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ befindet. Tierärzte müssen zudem vorher „durch eine Fachärztin oder einen Facharzt für Laboratoriumsmedizin oder für Mikrobiologie und Infektionsepidemiologie“ eingewiesen werden.

PRIVATVERSICHERTE: Die Krise könnte viele privat versicherte Selbstständige und Kleinunternehmer zwingen, wegen finanzieller Probleme in einen günstigeren Basistarif ihrer Krankenkasse mit weniger Leistungen zu wechseln. Mit dem Gesetz sollen Betroffene ein vereinfachtes Rückkehrrecht in den ursprünglichen Tarif bekommen, wenn es ihnen finanziell wieder besser geht - ohne erneute Gesundheitsprüfung und damit möglicherweise höhere Beiträge.

GRIPPESCHUTZ-VORSORGE: Für die kommende Grippesaison 2020/2021 soll eine größere Reserve an Impfstoff für die übliche Influenza eingeplant werden. „Durch eine ausreichende Versorgung der Risikogruppen mit saisonalen Grippeimpfstoffen kann eine Belastung des Gesundheitssystems mit Influenza-Patienten verringert werden, so dass die vorhandenen Kapazitäten für die Versorgung der Covid-19-Patienten genutzt werden können“, heißt es zur Begründung.

PFLEGE ZU HAUSE: Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 sollen den monatlichen Entlastungsbetrag von 125 Euro flexibler einsetzen können. Dafür sollen Beschränkungen bis 30. September nicht gelten, „um coronabedingte Versorgungsengpässe zu vermeiden“. Dies könne von professionellen Angeboten bis zur Inanspruchnahme nachbarschaftlicher Hilfe reichen, heißt es im Entwurf. Die Deutsche Stiftung Patientenschutz begrüßte dies als überfällig. Wichtig sei das Geld beispielsweise auch für Unterstützung bei Einkäufen, beim Wäschewaschen oder beim Fensterputzen.

CORONA-PATIENTEN AUS DEM AUSLAND: Die Kosten für die Behandlung schwerkranker Corona-Patienten aus anderen EU-Ländern in Deutschland werden vom Bund übernommen. Deutschlands Krankenhäuser versorgen laut Spahn auf den Intensivstationen bereits mehr als 200 Patienten aus anderen Ländern. Die Behandlungskosten werden üblicherweise den Ländern in Rechnung gestellt. Das soll nun wegfallen, und der Bund springt ein. Erwartete Kosten: rund 15 Millionen Euro. „Europa steht auch in Krisenzeiten zusammen“, hatte Spahn dazu am Montag gesagt.

KRANKENHAUSENTLASTUNG: Die Kliniken haben wegen der Corona-Pandemie massiv in Intensivkapazitäten investiert und halten freie Plätze vor. Gleichzeitig wurden OPs und andere Behandlungen verschoben, was Einnahmeausfälle verursacht. Dafür sind bereits Ausgleichszahlungen beschlossen. Dazu sollen weitere Maßnahmen kommen - unter anderem mit Lockerungen bei sonst üblichen Vorgaben bei der Abrechnungsprüfung.

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Erstellt:
21. April 2020, 05:03 Uhr

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