Karneval

Kölner „Karnevalsmörder“ zu lebenslanger Haft verurteilt

1988 bringt ein Mann zu Karneval in Köln eine Frau um. Nun ist 36 Jahre nach der Tat das Urteil gefallen.

Ein Zuschauerhinweis aus der Sendung „Aktenzeichen XY ... ungelöst“ brachte  die Ermittler auf den Angeklagten.

© dpa/Rolf Vennenbernd

Ein Zuschauerhinweis aus der Sendung „Aktenzeichen XY ... ungelöst“ brachte die Ermittler auf den Angeklagten.

Von dpa/red

Im Prozess um den sogenannten Kölner Karnevalsmord an einer jungen Frau hat das Landgericht den Angeklagten am Freitag zu lebenslanger Haft verurteilt. „Wir sind überzeugt davon, dass Sie vor 36 Jahren den Mord begangen haben“, sagte die Vorsitzende Richterin. 

Laut Urteil hatte der 57-Jährige das Opfer in der Nacht zum Karnevalssonntag 1988 in der Altstadt getötet. Dies belegten unter anderem DNA-Spuren, die an der Leiche gefunden worden waren. Die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert. Der Angeklagte hatte die Tat im Prozess bestritten.

Auf die Spur des Angeklagten waren die Ermittler durch einen Zuschauerhinweis nach der ZDF-Sendung „Aktenzeichen XY...ungelöst“ gekommen, in der der „Cold Case“ vorgestellt worden war.

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Erstellt:
1. März 2024, 12:08 Uhr

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