Kommentar: Übertriebene Farblosigkeit

Kommentar: Übertriebene Farblosigkeit

Von Christian Rath Münster - Die AfD durfte vom Verfassungsschutz als möglicherweise extremistisch eingestuft werden. Es gebe konkrete Indizien hierfür, befand nun auch das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster. Dieses Urteil kommt nicht überraschend. Denn bei der Frage, ob ein Verdacht besteht, ist die Schwelle naturgemäß deutlich niedriger als bei der Frage, ob der Verdacht der Wahrheit entspric...

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Erstellt:
13. Mai 2024, 22:08 Uhr
Aktualisiert:
14. Mai 2024, 21:59 Uhr

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