Verbote und schärfere Maskenpflicht in Hotspot-Kreisen

dpa/lsw Tuttlingen. Angesichts hoher Infektionszahlen schränken der Kreis Tuttlingen und der Schwarzwald-Baar-Kreis das öffentliche Leben drastisch ein. Öffentlich und privat darf sich ab Samstag dort nur noch ein Haushalt mit einer weiteren Person treffen, maximal fünf Personen. So steht es in Allgemeinverfügungen der beide Kreise, die am Freitag veröffentlicht wurden. Veranstaltungen sind mit wenigen Ausnahmen untersagt. An Beerdigungen dürfen nur noch 50 Personen teilnehmen. Krankenhäuser und Pflegeheime dürfen nur noch nach Antigentest oder mit FFP2-Maske besucht werden.

Ein Schild "Bitte Mundschutz tragen" ist zu sehen. Foto: Robert Michael/dpa-Zentralbild/ZB/Symbolbild

Ein Schild "Bitte Mundschutz tragen" ist zu sehen. Foto: Robert Michael/dpa-Zentralbild/ZB/Symbolbild

Die Maskenpflicht wird außerdem in beiden Kreisen verschärft - so muss man etwa im Umfeld von Schulen und Kitas zu gewissen Zeiten Maske tragen, ebenso auf Friedhöfen und in ausgewählten Straßen im Innenstadtbereich von Tuttlingen, Trossingen, Villingen-Schwenningen und Donaueschingen. Die neuen Regeln sollen bis zum 20. Dezember gelten - es sei denn, die sogenannte Sieben-Tages-Inzidenz unterschreitet sieben Tage in Folge die kritische Marke von 200 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner binnen einer Woche.

Mehrere Kommunen im Land liegen über dieser Grenze. Im Kreis Tuttlingen und im Schwarzwald-Baar-Kreis lag der Wert am Donnerstag erstmals wieder leicht unter der Grenze - im Kreis Tuttlingen bei 192,5, im Schwarzwald-Baar-Kreis bei 195,3. In den beiden Kreisen leben knapp 350 000 Menschen.

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Erstellt:
4. Dezember 2020, 00:20 Uhr

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