Kommunen klagen über zu hohe Hürden für Alkoholkonsumverbote

dpa/lsw Stuttgart. Für Kommunen in Baden-Württemberg ist es nach Ansicht der Städte und Gemeinden überaus schwer, Alkohol auf öffentlichen Plätzen zu verbieten. Landeschefin des Städtetags, Gudrun Heute-Bluhm, sagte am Dienstag auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur: „Wegen der hohen Hürden können (...) nur wenige Städte das Instrument nutzen, da das Gesetz relativ enge Grenzen setzt, was die bereits vorgefallenen Straftaten am jeweiligen Ort angeht.“

Oberbürgermeisterin von Lörrach, Gudrun Heute-Bluhm. Foto: picture alliance / dpa/Archivbild

Oberbürgermeisterin von Lörrach, Gudrun Heute-Bluhm. Foto: picture alliance / dpa/Archivbild

Eine Sprecherin des Gemeindetags äußerte sich ähnlich. Schwierig sei etwa, dass die Menschenmenge, die störe, aus mehr als 50 Menschen bestehen müsse. „Das ist eine zu hohe Zahl für kleine Gemeinden. Und in der Realität ist es so, dass auch nur fünf bis zehn „Störer“ ausreichen, um permanent vor Ort durch Alkoholgelage für Unruhe und Unmut zu sorgen.“ Und ein Platz gelte nur dann als Brennpunkt, wenn dort im Jahr mehr als 50 Ordnungswidrigkeiten und Straftaten vorkämen. Auch dieser Passus sei für kleinere Gemeinden schwierig.

Zudem müssten für ein Alkoholkonsumverbot mehr Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten an einem Ort vorliegen als auf vergleichbaren Plätzen im Gemeindegebiet. „Manche Gemeinden haben aber überhaupt keine vergleichbare Fläche, sondern nur einen zentralen Platz.“ Die rechtliche Grundlage für Alkoholkonsumverbote sei also eher für drei oder vier Großstädte gestrickt worden. „Sie geht auf die Erfordernisse kleinerer Städte und Gemeinden gar nicht ein.“

Nach schweren Krawallen in der Nacht zum Sonntag in Stuttgart wird in der Landeshauptstadt über ein Alkoholverbot auf öffentlichen Plätzen diskutiert.

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Erstellt:
23. Juni 2020, 15:43 Uhr

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