Kramp-Karrenbauer will verbindliche Frauenquote in der CDU

dpa Berlin. Für CDU-Chefin Annegret Kramp-Karrenbauer ist eine stärkere Vertretung von Frauen in ihrer Partei ein großes Anliegen. Ob die verbindliche Quote bis zum Ende ihrer Amtszeit tatsächlich kommt?

CDU-Chefin Annegret Kramp-Karrenbauer will für ihre Partei eine verbindliche Frauenquote. Foto: Michael Kappeler/dpa

CDU-Chefin Annegret Kramp-Karrenbauer will für ihre Partei eine verbindliche Frauenquote. Foto: Michael Kappeler/dpa

Seit Jahren ringt die CDU darum, mehr Frauen in Ämter und Mandate zu bekommen - nun sollen wichtige Weichen für eine verbindliche Frauenquote von 50 Prozent bis 2023 gestellt werden. „Wir wollen den Anteil weiblicher Amts- und Mandatsträger bis zur Parität steigern“, heißt es in einem auch der Deutschen Presse-Agentur vorliegenden Entwurf der Spitze der Struktur- und Satzungskommission der Partei, deren Vorsitzender CDU-Generalsekretär Paul Ziemiak ist. Das Gremium wollte am Dienstag (14.00 Uhr) zu abschließenden Beratungen in Berlin zusammenkommen. Entscheiden muss am Ende der für Anfang Dezember geplante Parteitag in Stuttgart.

In dem 16-seitigen Papier heißt es zudem, die „Lesben und Schwulen in der Union“ (LSU) sollten als Sonderorganisation einen klaren Status in der CDU erhalten. Zuvor hatten das Nachrichtenportal „The Pioneer“ (Dienstag) und die „Rheinische Post“ über die Beschlussvorschlag berichtet. Auch dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND, Mittwoch) lag der Entwurf vor.

Insgesamt sollen von der Kommission mehr als 50 Satzungsänderungen beraten werden. Dabei geht es unter anderem auch um digitale Parteitage, die Stärkung der Parteiarbeit vor Ort und die Einführung von Beauftragten für Digitalisierung. Zudem sollen digitale Gremiensitzungen ermöglicht und auch ein virtueller Kreisverband für ortsungebundene Mitglieder geschaffen werden.

Die CDU hatte Ende Mai rund 402 000 Mitglieder. Bei den Neumitgliedern liegt der Anteil der Frauen nach Parteiangaben bei 30 Prozent. In der CDU insgesamt liegt der Anteil weiblicher Mitglieder demnach bei mehr als 26 Prozent.

Unklar war, ob es noch am Dienstag eine Entscheidung geben würde - und ob es tatsächlich zu einer verbindlichen Parität kommt. In der Partei gibt es dagegen auch erhebliche Widerstände. Die Kommission kann zudem nur einen Vorschlag für den Parteitag Anfang Dezember in Stuttgart beschließen - über die notwendigen Satzungsänderungen müssen endgültig dort die Delegierten entscheiden.

Die CDU-Spitze will den Frauenanteil in Entscheidungsgremien und Vorständen nach dem Entwurf in mehreren Schritten anheben. So soll das bislang etablierte Quorum von einem Drittel bei Gruppenwahlen etwa zu Beisitzern oder Stellvertretern ab der Kreisebene zum 1. Januar 2021 zu einer verbindlichen Quote von einem Drittel werden. Vom 1. Januar 2022 an soll eine verbindliche Mindestvorgabe von 40 Prozent gelten, ein Jahr später dann von 50 Prozent.

Wird die verbindliche Mindestvorgabe nicht erfüllt, soll es einen weiteren Wahlgang geben. Werden auch bei folgenden Wahlgängen nicht genügend Frauen gewählt, sollen die dafür erforderlichen Parteiämter letztlich unbesetzt bleiben. „Unser Ziel ist es, bis 2025 eine paritätische Besetzung der Vorstände unserer Partei zu erreichen“, heißt es in dem Papier.

Parteichefin Annegret Kramp-Karrenbauer hatte angekündigt, sie wolle der Kommission keine Vorgaben machen. Das Gremium solle unabhängig arbeiten können, sagte sie am Sonntag in der ARD. Kramp-Karrenbauer hatte aber eine Präferenz erkennen lassen und erklärt, sie sei für eine paritätische Listenbesetzung wie etwa bei der Landtagswahl in Sachsen im vergangenen Jahr.

Die Situation der Frauen in der Partei sei nicht befriedigend, sagte Kramp-Karrenbauer in der ARD. Die CDU habe zwar Frauen in höchste Ämter gebracht - nicht zuletzt Kanzlerin Angela Merkel und sie selbst als Verteidigungsministerin. Es gebe aber zu wenige Frauen in Bundestag und Landtagen. Man wolle Frauen nun mit schärferen Vorgaben und auch verbindlicher in Funktionen und Mandate bekommen.

Um die CDU-Strukturen mit ihren Vereinigungen und Sonderorganisationen zukunftsfähig zu machen, sollen die „Lesben und Schwulen in der Union“ (LSU) nach dem Entwurf künftig mit einem festen Platz innerhalb der Partei verankert werden. „Wir haben jetzt die Chance, unsere CDU in der gesellschaftlichen Realität ankommen zu lassen und uns endlich auch für die Rechter aller im Bereich LGBTQ einzusetzen“, heißt es in dem Papier. Der Begriff LGBTQ steht für Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transsexuelle und queere Menschen.

Bislang hat die CDU laut Statut sieben Vereinigungen, die speziell die junge Generation, die Frauen, Arbeitnehmer, Kommunalpolitiker, Unternehmer, die Vertriebenen und Flüchtlinge sowie die Älteren ansprechen wollen. Außerdem gibt es Sonderorganisationen: den Evangelischen Arbeitskreis und den Ring Christlich-Demokratischer Studenten. Nach dem Kommissionsentwurf sollen die LSU künftig eine Sonderorganisation der CDU sein, neben dem Ring Christlich-Demokratischer Studenten (RCDS).

Für die Anerkennung als CDU-Sonderorganisation soll es künftig transparente Kriterien geben. So müssen diese Organisationen seit mindestens 6 Jahren bestehen, mindestens 2000 Mitglieder und mindestens 10 Landesverbände haben. Sonderorganisationen sollen zudem ein eigenes Antragsrecht auf dem Bundesparteitag erhalten.

In einer der dpa ebenfalls vorliegenden umfangreichen Synopse der geplanten Satzungsänderungen wird zudem ein Parteiausschluss bei wiederholten Negativ-Äußerungen zur CDU in sozialen Medien erwogen. Als parteischädigendes Verhalten soll künftig auch eingeordnet werden, wenn ein Parteimitglied „in sozialen Medien gegen die CDU und ihre Repräsentanten nachdrücklich und fortgesetzt Stellung nimmt und dabei erhebliche Verbreitung erlangt“, heißt es in der Synopse. Zuerst hatte das Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND, Mittwoch) über diesen Passus berichtet.

© dpa-infocom, dpa:200707-99-698870/6

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Erstellt:
7. Juli 2020, 13:49 Uhr

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