Polizist aus Waiblingen abgeordnet

Kripo-Beamter verfasst Kommentar zu Sexualisierung von Frauen – mit Folgen

Ein Waiblinger Polizist hat auf Instagram zur Sexualisierung von Frauen geschrieben: Es gäbe zu viele, „die genau das provozieren“. Jetzt läuft ein Disziplinarverfahren.

Unter einem Instagram-Beitrag zur Sexualisierung von Sportlerinnen, in dem die Hochspringerin Johanna Göring zu Wort kommt, hat ein Polizeibeamter einen Kommentar abgesetzt, der Frauen eine Mitschuld an Sexualisierung im Netz gibt.

© imago/Sports Press Photo, imago/Eibner

Unter einem Instagram-Beitrag zur Sexualisierung von Sportlerinnen, in dem die Hochspringerin Johanna Göring zu Wort kommt, hat ein Polizeibeamter einen Kommentar abgesetzt, der Frauen eine Mitschuld an Sexualisierung im Netz gibt.

Von Florian Dürr

Der betreffende Instagram-User hat sich keine Mühe gegeben, nicht erkannt zu werden: „Martin L., Leiter einer Kriminaldienststelle, die Sexualdelikte bearbeitet“ – so hat er seinen Kommentar zu Sexualisierung im Netz selbst gekennzeichnet. Einen Instagram Beitrag des „SWR“ zur Sexualisierung von Sportlerinnen hat der Mann mit den folgenden Worten kommentiert: „Leider gibt es viel zu viele (Frauen), die genau das provozieren und damit kokettieren. Und das wird sich nie ändern, das Netz ist voll davon.“

Damit scheint der Polizist betroffenen Frauen eine Mitschuld an der Sexualisierung durch Männer zu geben – und damit sogenanntes Victim Blaming zu betreiben. Zuerst hatte die „TAZ“ darüber berichtet.

Polizist wird aus Waiblingen ans LKA Baden-Württemberg abgeordnet

Der betreffende Beamte arbeitete für die Kriminalpolizei in Waiblingen (Rems-Murr-Kreis), wo er in leitender Funktion unter anderem auch für die Bearbeitung von Sexualdelikten zuständig war. Das zuständige Polizeipräsidium Aalen bestätigt auf Nachfrage unserer Zeitung den Fall: „Es liegen keinerlei Anhaltspunkte oder Gründe zum Zweifel vor, dass der Post nicht von dem betreffenden Beamten stammt“, teilt ein Sprecher mit.

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Jetzt läuft gegen den Polizisten ein Disziplinarverfahren, für dessen Dauer er zum Landeskriminalamt Baden-Württemberg (LKA) abgeordnet wurde. Dort ist er nun bei der Abteilung „Organisierte Kriminalität/Rauschgiftkriminalität“ eingesetzt, informiert ein LKA-Sprecher.

Mögliche Disziplinarmaßnahmen: Verweis oder Geldbuße

Es stehe der Vorwurf im Raum, erklärt der Sprecher des Polizeipräsidiums Aalen, „dass der Inhalt des getätigten Kommentars in seiner Art und Weise nicht der Achtung und dem Vertrauen gerecht wird, wie es der Polizeiberuf und unsere Werte erfordern“.

Jetzt werde geprüft, „ob und gegebenenfalls welche disziplinarrechtlichen Maßnahmen erforderlich sind“. Mögliche Disziplinarmaßnahmen wären etwa ein Verweis, vergleichbar mit einer schriftlichen Abmahnung – oder eine Geldbuße.

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Erstellt:
24. Oktober 2025, 13:14 Uhr

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