Landesdatenschutzbeauftragter warnt vor Videodienst Zoom

dpa/lsw Stuttgart. Der Landesdatenschutzbeauftragte Stefan Brink hat Schulen aufgefordert, im digitalen Unterricht auf den US-Videokonferenzdienst Zoom zu verzichten. Sollte Zoom dennoch zum Einsatz kommen, könnten in der Folge auch rechtliche Verwarnungen oder Untersagungen ausgesprochen werden, sagte Brink der Deutschen Presse-Agentur am Mittwoch in Stuttgart. Seine Behörde behalte sich auch vor, mit stichprobenartigen Prüfungen den Unterrichtsablauf zu kontrollieren.

Das Logo vom Videokonferenzdienst Zoom ist auf einem Smartphone-Bildschirm zu sehen. Foto: Andre M. Chang/ZUMA Wire/dpa/Symbolbild

Das Logo vom Videokonferenzdienst Zoom ist auf einem Smartphone-Bildschirm zu sehen. Foto: Andre M. Chang/ZUMA Wire/dpa/Symbolbild

Laut Landesbeauftragtem für Datenschutz und Informationsfreiheit (LfDI) ist Zoom insbesondere als Desktop-Version durch eine Reihe schwerer Sicherheits- und Datenschutzlücken in die Kritik geraten. Zudem lasse die unnötige Erhebung und Verwertung von Nutzerdaten durch Zoom vermuten, dass diese auch zum Nachteil der Schüler verwendet würden, hieß es in einer Mitteilung vom Mittwoch. In der vergangenen Woche waren an einer Video-Schulstunde mit Zoom an einer Freiburger Schule pornografische Bilder eingespielt worden.

Dem LfDI zufolge sollen Schulen und Lehrer während der Coronakrise die vom Land zur Verfügung gestellte datenschutzfreundliche Lernplattform Moodle sowie das Videokonferenzsystem BigblueButton benutzen. Das LfDI rät außerdem, den Sofortnachrichtendienst Threema Work zu verwenden, die das Kultusministerium allen Lehrern kostenlos zur Verfügung gestellt hat. Im Gegensatz zum populäre US-Messenger WhatsApp sei dieser datenschutzkonform.

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Erstellt:
29. April 2020, 16:07 Uhr

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