Landrat Sigel gibt klares Signal: „Handel darf öffnen“

Niedrige Inzidenzwerte stabil unter 50 ermöglichen Lockerungen. Landkreise sind vorbereitet für Coronaschnelltests.

Gute Nachricht für die Händler im Rems-Murr-Kreis: Am Montag dürfen Sie unter Hygieneauflagen wieder öffnen.Archivfoto: A. Becher

© Alexander Becher

Gute Nachricht für die Händler im Rems-Murr-Kreis: Am Montag dürfen Sie unter Hygieneauflagen wieder öffnen.Archivfoto: A. Becher

WAIBLINGEN (lra/not). Die Sieben-Tage-Inzidenz für die drei Landkreise Rems-Murr, Böblingen und Göppingen liegt seit Tagen unter dem Grenzwert von 50. Damit ist für die Landräte Richard Sigel, Roland Bernhard und Edgar Wolff klar, dass es ab Montag Lockerungen geben muss, auch wenn die maßgebliche Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg noch nicht bekannt ist. In einer gemeinsamen Pressemitteilung erklären sie: „Der Einzelhandel braucht Planungssicherheit. Es ist nicht praktikabel, Öffnungen von der Inzidenz am Sonntagnachmittag abhängig zu machen. Dies auch vor dem Hintergrund, dass Öffnungen Vorbereitung brauchen und die Vorbereitungszeit ohnehin knapp genug bemessen ist. Wir haben großes Vertrauen in den Einzelhandel und den Fachhandel, der seit Wochen in den Startlöchern steht, um mit ausgefeilten Hygienekonzepten zu öffnen, um endlich wieder für seine Kunden da sein zu können.“

So groß die Freude über diesen Lichtblick bei den Landräten ist, sie mahnen dennoch zu Vorsicht und Verantwortung: „Die Öffnung des Einzelhandels könnte zu einem kurzen Intermezzo werden, wenn die Inzidenzwerte wieder steigen. Bei einem mehrtägigen Überschreiten der 50er-Inzidenz müsste erneut über Schließungen nachgedacht werden.“

Sollte die für das Wochenende erwartete Corona-Verordnung doch anderweitige Regelungen treffen, müsste darauf kommende Woche ebenfalls reagiert werden. „Uns war aber wichtig, noch vor dem Wochenende ein klares Signal an den Einzelhandel für unsere Landkreise zu senden“, so die Landräte weiter. Die Risiken, die mit einer Öffnung auf Landkreisebene einhergehen, hatte der Landkreistag im Vorfeld angesprochen und diese wurden vom Land abgewogen.

„Wir haben uns als Landkreise ebenfalls gut auf Öffnungen vorbereitet“, so die Landräte. „Für Impfungen und Corona-Schnelltests als Grundpfeiler der Lockerungen wurden in den Kreisen jeweils funktionierende Strukturen geschaffen.“

Mit Hinblick auf den Einzelhandel fügen die Landräte hinzu: „Wir hoffen, dass diesem ersten Schritt bald weitere folgen können und sich in unseren Landkreisen auch für andere Branchen, insbesondere auch für die leidgeplagte Gastronomie und Hotellerie spätestens zu Ostern Perspektiven bieten.“

Keine landesweite Regelung

Die Sieben-Tage-Inzidenz für die drei Landkreise Rems-Murr, Böblingen und Göppingen liegt seit Tagen stabil unter dem Grenzwert von 50 und erlaubt nach den Beschlüssen der Ministerpräsidentenkonferenz jetzt in einem ersten Schritt Öffnungen im Einzelhandel.

Bund und Länder haben am 3. März im Rahmen der Ministerpräsidentenkonferenz beschlossen, dass mögliche Corona-Lockerungen umgesetzt werden sollen – je nach regionalem Infektionsgeschehen. Auch im Land wird dieser Beschluss umgesetzt: Bei einer stabilen Sieben-Tages-Inzidenz unter 50 treten Lockerungen in Kraft und können 14 Tage später noch erweitert werden, wenn die Sieben-Tages-Inzidenz weiterhin stabil unter 50 liegt. Die Regierungsfraktionen der Landesregierung haben sich darauf verständigt, sich gerade nicht an einem landesweiten Inzidenzwert zu orientieren, sondern auf die Landkreisebene abzustellen.

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Erstellt:
5. März 2021, 19:22 Uhr

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