Landratsamt geht mit Drohnen in die Luft

Einsatz zur Vermessung – Pilotprojekt bringt 3-D-Modelle direkt auf den Bildschirm – Genauigkeit im Zentimeterbereich

Vermessungsingenieur Alexander Liebert steuert den Quadrokopter mittels Fernbedienung. Die Livebilder der Drohne werden auf dem Tablet dargestellt. Foto: Landratsamt

Vermessungsingenieur Alexander Liebert steuert den Quadrokopter mittels Fernbedienung. Die Livebilder der Drohne werden auf dem Tablet dargestellt. Foto: Landratsamt

WAIBLINGEN (pm). Schon seit Anfang 2018 setzt das Landratsamt eine Drohne zur Bilddokumentation in Flurbereinigungsverfahren ein. Jetzt wird der vier-rotorige Hubschrauber – im Fachjargon Quadrokopter genannt – mit seiner hochauflösenden Kamera auch zur Vermessung eingesetzt und erreicht dabei eine Genauigkeit im Zentimeterbereich.

Die Vorteile liegen dabei auf der Hand: Während eine herkömmliche Vermessung am Boden mit klassischen Strecken- und Richtungsmessgeräten (Tachymetern) oder GPS-Empfängern arbeitsintensiv und zeitaufwendig ist, kann mit einer Drohne aus der Luft eine große Fläche flexibel und schnell beflogen werden. Dies ist insbesondere für schwer zugängliche Gebiete wie bei Erdrutschungen, Baustellen oder Verkehrskreuzungen von Vorteil, die nicht ohne Weiteres gefahrlos betreten werden können.

Leichte Bewölkung und Windstille sind ideal

Doch wie kann eine Drohne für die Vermessung eingesetzt werden? Zur Vorbereitung muss geplant werden, welches Gebiet in welcher Höhe überflogen werden soll. Dann wird die Drohne gestartet und fliegt die vorberechnete Route automatisch mittels GPS-Steuerung ab. Dabei wird die Kamera in bestimmten Abständen ausgelöst. Am Ende kehrt der kleine elektronische Helfer zum Startpunkt zurück und landet punktgenau. Die aktuellen Luftbilder werden auf einer Speicherkarte abgelegt und von dort auf den PC übertragen. Nun müssen die Bilder verarbeitet und ausgewertet werden. Dafür wurde im Amt für Vermessung und Flurneuordnung ein spezieller, leistungsstarker Computer beschafft, der die einzelnen Luftbilder zuerst verkettet und dann daraus eine Punktwolke generiert. Dabei trägt jeder einzelne Punkt eine dreidimensionale Koordinate. Die Punktwolke wird in einem Programm aufbereitet und visualisiert. Das Ergebnis ist ein 3-D-Modell des Vermessungsobjekts auf dem Bildschirm.

Das erste „Übungsobjekt“ war für Alexander Liebert, Leiter der Fachgruppe Ingenieurvermessung, das Landratsamt am Alten Postplatz in Waiblingen. Liebert hat nach der Befliegung ein 3-D-Modell erzeugt und den Planern der Gesamtimmobilienkonzeption der Kreisverwaltung am Standort Waiblingen zur Verfügung gestellt. „Die Befliegung wurde extra an einem Samstagmorgen durchgeführt, damit sich möglichst wenig Personen und Fahrzeuge auf den Fotos befinden, die nachträglich herausgefiltert werden müssen“, beschreibt Alexander Liebert das Vorgehen und fügt hinzu: „Auch das Wetter sollte passen. Ideal ist eine leichte Bewölkung und Windstille, dann sind die Lichtverhältnisse optimal, es gibt wenig Schattenfall und die Drohne fliegt stabil.“

3-D-Modelle enthalten viele fachliche Informationen und dienen als Grundlage für Planungen und Ausschreibungen. So können Bauherren, Architekten und Stadtplaner ihre Ideen und Entwürfe als 3-D-Modell statt auf zweidimensionalen Karten präsentieren. Auch bei Bürgerbeteiligungen und in Gemeinderatssitzungen erleichtern solche Modelle die Visualisierung der Planung und tragen zum besseren Verständnis, zum Beispiel eines Bauprojekts, bei.

Im Landratsamt gibt es verschiedene weitere Überlegungen für den Einsatz der Drohne wie etwa zur Erkennung von kranken Bäumen im Wald oder zur Flächenberechnung bei Grünpflegemaßnahmen an Straßenrändern. Es wird auch über Anbindung einer Wärmebildkamera nachgedacht, die zum Beispiel zur Suche nach Rehkitzen in Feldern eingesetzt werden könnte.

Rechtliche Rahmenbedingungen: Tipps für die Nutzung von Drohnen

„Wir müssen beim Einsatz der Drohne natürlich auch die rechtlichen Rahmenbedingungen berücksichtigen“, gibt Vermessungsdezernent Gerd Holzwarth zu bedenken. So sind unter anderem Naturschutzgebiete, Bereiche rund um Flughäfen, Wohngebäude oder Menschenansammlungen tabu und es darf maximal in einer Höhe von 100 Metern geflogen werden.

Für die Drohne ist zudem eine Haftpflichtversicherung abzuschließen und sie muss einen Hinweis auf den Eigentümer tragen. „Drohnenpiloten brauchen einen Drohnenführerschein, wenn das Flugobjekt mehr als zwei Kilo auf die Waage bringt“, ergänzt Holzwarth.

Alle Regelungen für die private, gewerbliche oder behördliche Nutzung der kleinen Fluggeräte kommen vom Bundesluftfahrtamt und können online unter www.lba.de nachgelesen werden.

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Erstellt:
2. September 2019, 06:00 Uhr

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