Landtag debattiert über Lärmbelastung für Bürger

dpa/lsw Stuttgart. Hören Sie nachts auch das Rauschen der Straße? Neben schlechtem Schlaf kann das mitunter Hörschäden verursachen oder das Risiko für Herz-Kreislauf-Erkrankungen erhöhen. Die Landesregierung hat sich Lärmschutz auf die Fahnen geschrieben. Der Landtag überprüft das.

Ein Schild, das auf Tempo 30 und Lärmschutz hinweist. Foto: Felix Kästle/dpa/Symbolbild

Ein Schild, das auf Tempo 30 und Lärmschutz hinweist. Foto: Felix Kästle/dpa/Symbolbild

Fast eine Viertelmillion Menschen in Baden-Württemberg sind nachts durch Straßenverkehr so viel Lärm ausgesetzt, dass ihre Gesundheit aus Expertensicht gefährdet ist. Tagsüber liegt der Grenzwert für Straßenverkehr bei 65 Dezibel, was einem Fernseher in Zimmerlautstärke entspricht. Von Überschreitungen sind nach Angaben des Verkehrsministeriums rund 214 000 Menschen betroffen. Nachts empfehle die Lärmwirkungsforschung einen Wert von höchstens 55 Dezibel, wie sie etwa von einem Kühlschrank ausgehen. Bei etwa 244 000 Menschen im Südwesten sei er höher, heißt es in einer Antwort des Ministeriums auf einen Antrag der Landtags-Grünen.

Das Plenum will heute (10.00 Uhr) über das Thema Lärmschutz diskutieren. Nach Auskunft von Verkehrsminister Winfried Hermann (Grüne) hat Baden-Württemberg seit 2011 als einziges Bundesland einen Lärmschutzbeauftragten. „Die Landesregierung verdeutlicht damit, dass der Schutz der Menschen vor Lärm für sie ein wichtiger politischer Schwerpunkt ist.“ Durch Maßnahmen wie Tempolimits und lärmarme Straßenbeläge sei die Zahl der Betroffenen an Hauptverkehrsstraßen außerhalb der Ballungsräume im Vergleich der Lärmkartierungen 2012 und 2017 um rund 20 Prozent gesunken. Aber nicht nur im Zusammenhang mit Straßenverkehr sei Lärm ein Thema. Es spiele auch etwa beim Städtebau und beim Tourismus eine Rolle.

Darüber hinaus steht unter anderem die Unterstützung von Vereinen und Organisationen während der Corona-Pandemie auf der Agenda für die Landtagssitzung. Auf Antrag der CDU soll es vor allem um Finanzhilfen etwa für Sport-, Kultur- und Musikvereine gehen, aber auch für zivilgesellschaftliche Organisationen im sozialen Bereich, Katastrophen- und Bevölkerungsschutz sowie Hilfsorganisationen.

Zum Artikel

Erstellt:
11. November 2020, 00:35 Uhr

Artikel empfehlen

Artikel Aktionen