Landtag setzt AfD Ultimatum wegen unzulässiger Wahlwerbung

dpa/lsw Stuttgart. Die AfD-Fraktion hat mit ihrer Werbung im Bundestagswahlkampf 2017 provoziert. Sie soll die verwendeten Fraktionsgelder zurückzahlen. Das Verfahren zieht sich weiter in die Länge.

Muhterem Aras, Präsidentin des Landtags von Baden-Württemberg. Foto: Sebastian Gollnow/dpa/Archivbild

Muhterem Aras, Präsidentin des Landtags von Baden-Württemberg. Foto: Sebastian Gollnow/dpa/Archivbild

Der Landtag erhöht den Druck auf die AfD-Fraktion, Geld wegen unzulässiger Wahlwerbung im Bundestagswahlkampf 2017 zurückzuzahlen. Die Fraktion habe Klage gegen die Rückforderung in Höhe von genau 11 241,53 Euro beim Verwaltungsgericht Stuttgart eingereicht, teilte ein Landtagssprecher in Stuttgart mit. Dem Landtag sei bisher keine Begründung zugestellt worden. „Die Landtagsverwaltung hat der AfD-Fraktion mitgeteilt, dass der Rückforderungsbetrag mit den laufenden Fraktionszuschüssen verrechnet wird, sofern die Klagebegründung nicht bis zum Ende der Sommerpause vorliegt.“ Die Begründung der Klage sei in Arbeit, sagte ein AfD-Sprecher.

Nach Angaben des Verwaltungsgerichts Stuttgart ist für den Rechtsstreit noch kein Verhandlungstermin terminiert. Der Rückforderungsbetrag verfalle nicht, sagte ein Landtagssprecher. Grundsätzlich wird eine Rückzahlung sofort fällig. Die Landtagsverwaltung hatte aber erklärt, sie werde die Zahlungspflicht erst dann durchsetzen, wenn der Bescheid Bestandskraft habe.

Es geht vor allem um eine Kampagne, die die AfD auf dem Stuttgarter Pragsattel auf einer Videoleinwand gezeigt hatte. Dabei wurde etwa der damalige Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) als die Figur Gollum aus dem Fantasy-Klassiker „Herr der Ringe“ verballhornt.

Landtagspräsidentin Muhterem Aras (Grüne) hatte diese Kampagne als Verstoß gegen das Fraktionsgesetz gewertet und den Rechnungshof um eine Sonderprüfung gebeten. Der Hintergrund: Die Mittel der Fraktionen werden aus Steuergeldern gespeist. Grundsätzlich dürfen sie nicht für Parteizwecke eingesetzt werden, also auch nicht für Wahlwerbung.

Die AfD hatte die Vorwürfe als unbegründet bezeichnet und erklärt, die Sache notfalls gerichtlich klären zu lassen. SPD-Innenexperte Sascha Binder kritisierte das: „Einmal mehr beschwert sich die AfD darüber, dass ihr Foulspiel gepfiffen wird und der Landtag ihr die rote Karte zeigt. Aber auch Demokratie-Dilettanten müssen sich an die Regeln halten“, sagte er am Sonntag.

Die lange Verfahrensdauer begründete ein Landtagssprecher so: „Der lange Verfahrenslauf erklärt sich insbesondere dadurch, dass sowohl die Prüfung durch den Rechnungshof als auch das verwaltungsgerichtliche Verfahren Zeit in Anspruch nehmen.“ Der innenpolitische Sprecher der Grünen-Fraktion, Uli Sckerl, sagte, die AfD verschleppe das Verfahren. „Deshalb ist es aus unserer Sicht legitim und angebracht, wenn ihr die ausstehende Summe von ihren Fraktionsmitteln abgezogen wird.“

Die AfD-Fraktion ist über die Jahre hinweg kontinuierlich geschrumpft. Aktuell sind es 16 Mitglieder. Sie war 2016 mit 23 Abgeordneten in den Landtag eingezogen.

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Erstellt:
1. August 2020, 09:19 Uhr

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