LebensgefährlicheSilvesterkracher

Zollfahnder finden immer mehr sogenannte Polenböller

Vom 28. bis zum 31. Dezember darf in Deutschland wieder Feuerwerk verkauft werden. Experten warnen vor illegaler Pyrotechnik insbesondere aus Osteuropa. Diese Knaller, Raketen und Böller können für Laien tödlich werden.

Frankfurt/Oder Blitzknallsatz – das ist die Zutat, die einen Silvesterkracher lebensgefährlich werden lässt. Dieser steckt häufig in illegaler Pyrotechnik aus dem Ausland und reagiert wegen seiner chemischen Zusammensetzung sehr viel stärker als herkömmliches Feuerwerk, sagt Christian Lohrer von der Bundesanstalt für Materialforschung (BAM). Explodiert so ein Knaller in der Hand, drohen schwere Verletzungen wie der Verlust von Fingern.

Die Bundesanstalt warnt deshalb eindringlich: „Diese Pyrotechnikartikel können zu erheblichen Verletzungen führen.“ Die Zündschnüre würden nicht überprüft und könnten extrem schnell abbrennen, so dass kaum noch Zeit bleibt, sich in Sicherheit zu bringen.

Auch können solche Experimente mit illegalen Knallern tödlich enden: So starben Silvester 2017/18 in Brandenburg unabhängig voneinander zwei Männer an ihren schweren Verletzungen. Im dortigen Grenzgebiet zu Polen finden Zollfahnder immer häufiger Großfeuerwerk und illegale Pyrotechnik in Privatautos und Kleinlastern.

Nach Angaben des Verbandes der pyrotechnischen Industrie (VPI) liegen die Silvesterumsätze 2018 mit geschätzten rund 137 Millionen Euro auf dem Niveau des Vorjahres. Auffällig ist, dass die Fahnder der Bundeszollverwaltung immer mehr verbotene Böller und Raketen beschlagnahmen. Im Jahr 2017 wurden mehr als 150 000 große Feuerwerkskörper sowie 1,85 Tonnen kleinteiliges Feuerwerk wie zum Beispiel einzelne Böller sichergestellt, berichtet Ruth Haliti, Sprecherin für den Zollfahndungsdienst. Erst vor wenigen Wochen, Anfang Dezember, wurden in Deutschland 27 000 Feuerwerkskörper mit 315 Kilogramm Sprengstoffmasse sichergestellt. „Der Inhalt ist absolut lebensgefährlich“, so ein Sprecher der Kölner Staatsanwaltschaft.

Zoll-Sprecherin Haliti zufolge stammt das brandgefährliche Material vor allem aus China. Es wird aber auch in Polen, der Tschechischen Republik und Italien hergestellt und überwiegend an der deutsch-polnischen Grenze. Nirgendwo wird mehr illegale Pyrotechnik beschlagnahmt als im Gebiet des Hauptzollamts Frankfurt/Oder.

Den Ermittlern zufolge geht vor allem von den sprengkräftigen Böllern der Kategorie F3 und F4 eine große Gefahr aus. Die als Polen- und Tschechenböller bekannten Kracher sind bei Pyrotechnik-Fans beliebt, bei Polizei, Zoll und Feuerwehr gefürchtet.

Mitglieder der organisierten Kriminalität setzten beim Vertrieb zunehmend auf den Internethandel, sagt Zoll-Sprecherin Haliti: „Aufgrund der leichten Verfügbarkeit und der medialen Präsenz im Netz ist es auch für Minderjährige sehr leicht, an illegale Knaller zu kommen.“ Über die Zusammenarbeit mit Postfirmen sei die Zollfahndung auch an diesem Phänomen dran. Schwieriger sei es hingegen, kleine Internetbestellungen von Privatleuten im EU-Ausland zu verhindern, sagt Haliti.

Auf den polnischen Märkten sind selbst Profiböller der Klasse 3 und 4 problemlos zu haben, die in der Bundesrepublik nur für ausgebildete Pyrotechniker zugelassen sind. Mit Rohrbomben und Knaller-batterien, die es locker auf 20 Kilogramm bringen, können ganze Autos in die Luft gejagt werden.

In Deutschland dürfen Feuerwerkskörper der Kategorie 1 (Knallerbsen, Wunderkerzen, Partyknaller) das ganze Jahr über auch an Zwölfjährige an verkauft werden. Pyrotechnik der Kategorie 2 (Raketen, Batterien, Knallkörper) dürfen nur Volljährige und die nur vom 28. bis zum 31. Dezember kaufen – in Polen hingegen das ganze Jahr über. Fußballfans decken sich gerne auf den Märkten grenznaher Orte in Polen mit dem XXL-Feuerwerk ein, um sie während der Spiele oder außerhalb des Stadions zu zünden.

Wichtig ist, nur geprüfte Ware mit CE-Zeichen zu kaufen, mit deutscher Gebrauchsanweisung und der Registriernummer, die über die Stelle, welche die Pyrotechnik geprüft hat, informiert. In Deutschland ist die Bundesanstalt für Materialforschung für die Zertifizierung zuständig.

Wer illegale Feuerwerkskörper nach Deutschland schmuggelt, kann hart bestraft werden. So sind nach dem Sprengstoffrecht (Gesetz über explosionsgefährliche Stoffe) bis zu drei Jahre Gefängnis möglich. Außerdem müssen Schmuggler für die fachgerechte Entsorgung durch Sprengstoffexperten aufkommen, was teuer werden kann.

Zum Artikel

Erstellt:
28. Dezember 2018, 03:14 Uhr

Artikel empfehlen

Artikel Aktionen