Lebensgefährtin erstochen: Mann zu 13 Jahren Haft verurteilt

dpa/lsw Stuttgart. Oft kann das Gericht das Motiv für einen Mord klären. Aber im Fall des gewaltsamen Todes einer Frau in Rudersberg ist dies nicht gelungen. Der Lebensgefährte wurde zu einer langen Haftstrafe verurteilt.

Landgericht Stuttgart. Foto: picture alliance / dpa/Archivbild

Landgericht Stuttgart. Foto: picture alliance / dpa/Archivbild

Ein 53 Jahre alter Mann hat seine Lebensgefährtin in Rudersberg (Rems-Murr-Kreis) ohne erkennbaren Grund erstochen. Am Donnerstag ist er vom Stuttgarter Landgericht wegen heimtückischen Mordes zu 13 Jahren Gefängnis verurteilt worden. Das Motiv des Mannes blieb rätselhaft. Der Angeklagte hatte eingeräumt, seine drei Jahre ältere Lebensgefährtin an einem frühen Morgen Anfang März im Schlafzimmer des gemeinsamen Hauses mit einem Klappmesser umgebracht zu haben.

„Es gibt keinen nachvollziehbaren Grund für den Tod der Frau“, sagte der Richter. Das Paar sei finanziell abgesichert gewesen und habe sich sozial engagiert. Es habe in einem Haus gewohnt. Vielleicht habe sich der Angeklagte, der zwei Chöre leitete und im Obstbauverein des Kreises aktiv war, in den vergangenen Monaten etwas zu viel zugemutet. Vor der Tat legte er sich mit dem späteren Opfer im Schlafzimmer ins Bett. Die Frau sei eingeschlafen und der Mann habe gegrübelt, wie er wohl die bevorstehenden Aufgaben erledigen könne. Die Frau wachte auf und redete ihm gut zu, bot ihm ihre Hilfe an. „Er wollte sie töten und sich selbst. Einen anderen Ausweg sah er nicht“, sagte der Richter, der dem Angeklagten eine depressive Phase bescheinigte.

Der Angeklagte habe mit großer Wucht zweimal zugestochen. Zwei weitere Stiche habe die Frau abwehren können, bevor sie gestorben sei. Die Lebensgefährtin des Mannes sei arg- und wehrlos gewesen. Sie habe unter Multipler Sklerose gelitten. „Sie hat ihre Erkrankung akzeptiert.“ In der Krankheit der Frau sah das Gericht ausdrücklich kein Motiv für die Tat. Nach dem Tod der Frau fing der 53-Jährige noch an, einen Abschiedsbrief zu schreiben. Er vollendete ihn aber nicht. Danach begab er sich in das Badezimmer und verletzte sich selbst mit dem Messer schwer, bevor er den Notruf wählte und die Polizei alarmierte, wie der Richter weiter berichtete.

Mit dem Strafmaß entsprach das Landgericht dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung hatte sich indessen für eine Verurteilung wegen Totschlags ausgesprochen und eine Freiheitsstrafe von nicht mehr als sieben Jahren verlangt.

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Erstellt:
22. Oktober 2020, 01:21 Uhr

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