Lebenslänglich wegen Mordes im Seehofweg

29-jähriger Mann hat im Mai 2021 in Backnang seine 25-jährige Frau mit einem Messer umgebracht.

Dem Angeklagten – hier bei der Prozesseröffnung –  wurde vorgeworfen, mit einem Ausbeinmesser mehrfach wuchtig auf sein Opfer eingestochen zu haben. Die 19. Große Strafkammer hat den 29-Jährigen nun zu lebenslanger Haft verurteilt. Foto: A. Becher

© Alexander Becher

Dem Angeklagten – hier bei der Prozesseröffnung – wurde vorgeworfen, mit einem Ausbeinmesser mehrfach wuchtig auf sein Opfer eingestochen zu haben. Die 19. Große Strafkammer hat den 29-Jährigen nun zu lebenslanger Haft verurteilt. Foto: A. Becher

Backnang/Stuttgart. Lebenslange Freiheitsstrafe wegen Mordes: So lautet das Urteil der Schwurgerichtskammer am Landgericht Stuttgart über den 29-Jährigen, der seine 25-jährige Frau in der gemeinsamen Backnanger Wohnung mit einem Ausbeinmesser erstochen hat (wir berichteten). Die Kammer fand keinerlei Anhaltspunkte für eine „Tötung im Affekt“, welche der geständige Täter begangen haben wollte. Dessen Verteidiger hatte in seinem Plädoyer lediglich einen Totschlag im minderschweren Fall eingeräumt und hierfür eine Freiheitsstrafe von vier Jahren gefordert. Seiner Argumentation, dass der Mann durch das Verhalten des Opfer provoziert worden war, folgte das Gericht nicht.

„Sie sind kein eiskalter Mörder, aber Sie sind ein Mörder“, sah der vorsitzende Richter Norbert Winkelmann bei der Urteilsverkündung die Mordmerkmale der Heimtücke und der niedrigen Beweggründe erfüllt. Heimtücke, weil die 25-Jährige – am Morgen des 4. Mai diesen Jahres noch im Bett liegend – nicht ahnen konnte, dass ihr Mann sie ersticht; und niedrige Beweggründe, weil er sie mit dem Tode bestraft hat. Die junge Frau, welche mit dem türkischen Staatsbürger nach islamischem Recht verheiratet war, hatte dessen Identitätsschwindel auffliegen lassen. Denn der heute 29-Jährige hatte bei den Behörden angegeben, syrischer Flüchtling zu sein. Eine erkennungsdienstliche Behandlung durch die Polizei stand deshalb unmittelbar bevor.

Eine Getötete kann nicht mehr sprechen: Deshalb versuchte die Kammer die Persönlichkeit der in der Türkei geborenen und aufgewachsenen 25-Jährigen mit deutscher Staatsbürgerschaft so genau wie möglich zu ergründen. „Sie sprach hervorragend deutsch, war gut eingebunden und bei der Arbeit fleißig“, resümierte der Richter. Zum Streit zwischen dem Paar sei es immer wieder gekommen, weil sich die Familien der beiden nicht verstehen. Allerdings sei dieser vor der Tat niemals gewalttätig geworden. Der 29-Jährige trennte sich, holte seine Frau dann aber in einer Nacht- und Nebelaktion aus ihrem Elternhaus weg und zog mit ihr nach Backnang.

Zwei Wochen vor dem Mord mussten beide in Corona-Quarantäne und saßen in der relativ kleinen Wohnung dicht aufeinander. Bei seinem ersten Gang außer Haus hatte der 29-Jährige den Tatplan aus der Sicht des Gerichts schon gefasst. Er hatte nachts die Öffnungszeiten des nahe gelegenen Backnanger Kauflands gegoogelt und kaufte dort am frühen Morgen die Tatwaffe, ein Ausbeinmesser. Der Urteilsbegründung zufolge gab es keine verletzenden Beleidigungen und Provokationen seitens der Frau, die nach den Angaben des Täters dazu führen hätten können, dass er im Affekt auf sie einsticht.

„Dann kamen Reuegefühle auf“, nannte der Richter den Grund dafür, weshalb der Täter „in der Absicht zu sterben“ alle Schmerztabletten einwarf, die er im Haushalt finden konnte. Auch den Autounfall auf schnurgerader Strecke bei Großbottwar habe dieser in Selbsttötungsabsicht gebaut. Als er den Polizeibeamten an der Unfallstelle mitteilte, dass seine Frau tot zu Hause liege und dass er sie „mit dem Messer abgestochen“ hätte, hatte er längst ein Bild von der Toten zu seiner Familie in die Türkei geschickt.

„Soll es so enden?“ Das hat der Backnanger seine Frau einmal nach einem Fernsehbericht über einen Ehrenmord gefragt.

„Der Tötungsplan hat von vorn herein bestanden“, befand Richter Winkelmann. Der Mann habe niemand anderen als seine Frau für sein schlechtes Leben und die Strafanzeige wegen seiner falschen Identität verantwortlich gemacht. „Jemandem das Lebensrecht absprechen ist ein niedriger Beweggrund“, ließ der Richter keine Zweifel an der Erfüllung der Mordmerkmale.

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Erstellt:
8. April 2022, 17:24 Uhr

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