Lebenslange Haft im Mordprozess um Tramperin Sophia

dpa Bayreuth. Unzählige Akten, Zeugenaussagen und Fotos haben bis zuletzt keine Klarheit gebracht, warum die Tramperin Sophia Lösche sterben musste. Nun hat ein Gericht sein Urteil gesprochen - aber es bleiben Zweifel.

Der wegen Mordes angeklagte Marokkaner zu Verhandlungsbeginn im Sitzungssaal im Landgericht Bayreuth. Foto: Daniel Karmann

Der wegen Mordes angeklagte Marokkaner zu Verhandlungsbeginn im Sitzungssaal im Landgericht Bayreuth. Foto: Daniel Karmann

Wegen Mordes und gefährlicher Körperverletzung an der Tramperin Sophia Lösche hat das Landgericht Bayreuth einen Lastwagenfahrer zu lebenslanger Haft verurteilt. Das Gericht sprach den 42-Jährigen am Mittwoch schuldig, die Studentin im vergangenen Jahr umgebracht zu haben.

Sophia Lösche hatte vor gut einem Jahr von Leipzig in Richtung Nürnberg trampen wollen. Von dort wollte sie nach Aussage ihres Bruders Andreas Lösche per S-Bahn zu ihrer Familie nach Amberg in der Oberpfalz fahren. Dort kam die 28-Jährige aber nie an. Ihre Leiche wurde später in einem Straßengraben in Spanien entdeckt.

Das Gericht folgte in seinem Urteil dem Plädoyer der Staatsanwaltschaft: Demnach hielt der marokkanische Fernfahrer wenige Kilometer vor dem Ziel von Sophia Lösche auf einem Rastplatz im Landkreis Bayreuth an, um sich ihr körperlich zu nähern. Doch die 28-Jährige habe ihn „klar und deutlich“ zurückgewiesen, was ihn „zutiefst gekränkt“ habe.

Zu einer sexuellen Straftat - wie es zunächst in der Anklage hieß - kam es nach Ansicht des Gerichts nicht, weil sich Sophia wehrte. Dabei schlug sie ihm mit der flachen Hand ins Gesicht, was ihn „vollends in Rage versetzt“ habe. Mit einem Radmutternschlüssel schlug er mindestens vier Mal auf ihren Kopf, so dass sie das Bewusstsein verlor. Er wollte sie für ihr Verhalten bestrafen, zu diesem Zeitpunkt aber „auf keinen Fall töten“, sagte der Richter.

Zu diesem Entschluss kam der 42-Jährige erst nach kurzer Überlegung, um seine Tat zu vertuschen. Wieder schlug er mit dem Radmutternschlüssel zu, diesmal starb Sophia. Er reinigte die Leiche, fesselte sie und wickelte sie in ein Bettlaken. Erst vier Tage später in Spanien überschüttete er den leblosen Körper mit Benzin und zündete ihn an.

Auch wenn der Fernfahrer zum Zeitpunkt des Mordes voll schuldfähig war, sei rechtlich „von keiner besonderen Schwere der Schuld auszugehen“, erklärte der Richter. In diesem Punkt sei das Gericht zur „Sachlichkeit“ zurückgekehrt, betonte der Verteidiger nach der Urteilsverkündung. „Der Angeklagte neigt dazu, das Urteil anzunehmen.“ Ob er auf eine Revision verzichten wird, werde er aber erst in den kommenden Tagen endgültig entscheiden.

Die Familie von Sophia will nicht gegen die Entscheidung des Gerichts vorgehen. „Kein Urteil der Welt wird uns meine Schwester wiederbringen“, sagte der Bruder Andreas Lösche. Auch wenn er immer noch nicht glaube, dass Sophia schon am Abend der Abfahrt gestorben ist. „Es muss irgendwann auch mal Schluss sein.“

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Erstellt:
18. September 2019, 14:25 Uhr

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