Frankfurt am Main

Lebenslange Haft in Folterprozess gegen syrischen Arzt

Ein Orthopäde, der auch in deutschen Kliniken tätig war, soll in Syrien Menschen getötet und gefoltert haben. Deshalb stand er in Frankfurt vor Gericht. Nun ist das Urteil gefallen.

Der Arzt wurde zu lebenslanger Haft verurteilt.

© Boris Roessler/dpa/Boris Roessler

Der Arzt wurde zu lebenslanger Haft verurteilt.

Von red/dpa

Wegen Folter und Kriegsverbrechen in seiner syrischen Heimat ist ein Arzt in Frankfurt zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Zugleich stellte das Frankfurter Oberlandesgericht die besondere Schwere der Schuld fest, was eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren in der Praxis so gut wie ausschließt. Für den syrischen Angeklagten wurde die Unterbringung in Sicherungsverwahrung verhängt. In dem Verfahren wurden dem Arzt zwei Todesfälle und acht Fälle schwerer Folter zur Last gelegt, begangen in den Jahren 2011 und 2012 in Syrien. 

Der heute 40-Jährige lebt seit zehn Jahren in Deutschland und hatte in mehreren Kliniken als Orthopäde gearbeitet, zuletzt im nordhessischen Bad Wildungen. Im Sommer 2020 wurde der Familienvater festgenommen - Opfer hatten ihn in einer TV-Dokumentation über die syrische Stadt Homs wiedererkannt. 

Seitdem saß er in Untersuchungshaft. Der Mediziner soll inhaftierte Zivilisten, die der Opposition gegen Machthaber Baschar al-Assad zugerechnet wurden, gefoltert haben. Der Prozess gegen ihn begann im Januar 2022. 

Prozess nach dem Weltrechtsprinzip

Dass sich der Mann wegen Verbrechen in seiner Heimat vor einem deutschen Gericht verantworten muss, liegt auch am sogenannten Weltrechtsprinzip im Völkerstrafrecht. Es erlaubt, auch hierzulande mögliche Kriegsverbrechen von Ausländern in anderen Staaten zu verfolgen.

Die Bundesanwaltschaft hatte für den Mann in ihrem Plädoyer lebenslange Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung gefordert. Seine Anwälte forderten unter anderem für den Anklagevorwurf der Tötungen einen Freispruch. Ihr Mandant sei in dem fraglichen Zeitraum nicht in Homs tätig gewesen. Alaa M. selbst bezeichnete sich in dem Prozess als nicht schuldig, er sei Opfer eines Komplotts. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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Erstellt:
16. Juni 2025, 11:44 Uhr

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