Beamtentum
Lehrerin seit fast 16 Jahren krankgeschrieben – bei vollem Gehalt
Eine Lehrerin ist über 15 Jahre krankgeschrieben und bekommt reguläres Gehalt – ohne jemals beim Amtsarzt gewesen zu sein. Wie ist das möglich?

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Die Lehrerin ging nicht zum Amtsarzt und kassierte ihr volles Gehalt – fast 16 Jahre lang.
Von Jelena Maier/dpa
Eine Lehrerin aus dem Ruhrgebiet ist seit über 15 Jahren krankgeschrieben und bekommt trotzdem volles Gehalt. Dabei war sie nie beim Amtsarzt, um sich untersuchen zu lassen.
Beamte wie sie profitieren von einem sehr weitreichenden staatlichen Schutz bei Krankheit, Alter und Dienstunfähigkeit. Erst im August hat sich der Steuerzahlerbund dafür ausgesprochen, diese großen Privilegien für Beamte einzuschränken und generell weniger zu verbeamten.
Doch was ist im konkreten Fall der Lehrerin passiert und wie sieht das Beamtenrecht aus?
Lehrerin war 2009 erstmals krankgeschrieben
Die Frau war mehr als 15 Jahre lang nicht zum Dienst erschienen, nachdem sie sich 2009 erstmals krankschreiben ließ. Laut der ersten Krankschreibungen litt sie an psychischen Problemen.
Zunächst schien das ihren Arbeitgeber, das Land Nordrhein-Westfalen, nicht weiter zu stören. Die Beamtin verlängerte ihre Krankschreibung regelmäßig, ohne dass das Land eingriff. Doch im April 2025 ordnete der Dienstherr plötzlich die Untersuchung der Lehrerin an, um ihre Dienstunfähigkeit zu überprüfen.
Krankgeschriebene Lehrerin klagte gegen Untersuchung
Dagegen war die Frau vor das Verwaltungsgericht Düsseldorf gezogen. Sie hatte die Anordnung nach so vielen Jahren als nicht nachvollziehbar kritisiert. Das Gericht gab jedoch dem Arbeitgeber recht: Die Lehrerin darf auch jetzt noch von einem Amtsarzt untersucht werden. Ihre Untersuchung diene dazu, Klarheit über den Gesundheitszustand zu bekommen.
Gericht entscheidet: Untersuchung ist rechtens
Das sei auch die Fürsorgepflicht des Dienstherrn. Diese ist ein zentraler Bestandteil des Beamtenrechts und bedeutet, dass der Staat als Arbeitgeber gegenüber seinen Beamtinnen und Beamten eine besondere Verantwortung trägt.
Zum Wohle der Allgemeinheit werde mit der Untersuchung laut Gericht auch sichergestellt, dass nur dienstfähige Beamte arbeiten und nicht dauerhaft ohne Gegenleistung bezahlt werden.
So viel verdienen verbeamtete Lehrer
Eine verbeamtete Lehrerin mit dem Dienstgrad Studienrätin verdient in Nordrhein-Westfalen – abhängig von ihrer Berufserfahrung – ein monatliches Grundgehalt zwischen 5.051 und 6.174 Euro. Zusätzliche Zulagen sind dabei nicht berücksichtigt.
Anders als bei Angestellten wird Beamten im Krankheitsfall das Gehalt nicht nur für sechs Wochen, sondern auf unbegrenzte Zeit fortgezahlt. Die rechtlichen Regelungen sind allerdings komplex und können je nach Bundesland variieren.
Beamte länger als 6 Wochen krank: Was passiert dann?
Im Gegensatz zu Angestellten im öffentlichen Dienst oder der Privatwirtschaft erhalten Beamte während und auch nach sechs Wochen weiterhin ihre volle Besoldung, unabhängig von der Krankheitsdauer. Sie bekommen kein Krankengeld, sondern der Dienstherr zahlt die Besoldung wie gewohnt weiter.
Nach sechs Wochen Krankheit kann der Dienstherr ein Fürsorgegespräch anbieten. Gemäß gängiger Praxis und Fürsorgepflicht kann, typischerweise nach drei Monaten durchgehender Arbeitsunfähigkeit, eine amtsärztliche Untersuchung zur Überprüfung der Dienstfähigkeit angeordnet werden.
Ziel davon ist es, festzustellen, ob eine dauerhafte Dienstunfähigkeit vorliegt und gegebenenfalls eine Versetzung in den vorzeitigen Ruhestand zu prüfen.
Finanzielle Absicherung: So sind Beamte geschützt
Im Krankheitsfall erhalten Beamte ihre volle Besoldung unabhängig von der Krankheitsdauer weiter. Anders als bei Angestellten, die nach einer gewissen Zeit auf Krankengeld angewiesen sind, wird die Besoldung bei Beamten fortlaufend gezahlt – solange, bis eine amtsärztliche Untersuchung eine dauerhafte Dienstunfähigkeit feststellt.
Bevor aber tatsächlich eine amtsärztliche Untersuchung angeordnet wird, vergehen meist Monate oder, wie im Fall der Lehrerin, teilweise sogar Jahre.
NRW-Schulministerin Dorothee Feller (CDU) zeigte sich verwundert über das Geschehen: „Für mich stellen sich da auch viele Fragezeichen, weil ich so einen Fall auch selbst so noch nicht erlebt habe“, sagte sie dem WDR. Sie habe die Bezirksregierung Düsseldorf beauftragt, den Fall „umfassend“ aufzuklären.
Mit Agenturmaterial