Liegenbleiben: Gericht entscheidet kuriosen Bettstreit

dpa Düsseldorf.

Im kuriosen Streit um ein angeblich untaugliches Ehebett hat das Landgericht Düsseldorf die Klage der Käufer zurückgewiesen. Es sei kein Mangel, wenn bei einem sogenannten Boxspringbett die besonders dicken Matratzen in der Bettmitte auseinanderdrifteten, befand das Gericht. Geklagt hatte ein Paar aus Dormagen. Die Eheleute hatten das Doppelbett für 1500 Euro in einem Möbelhaus gekauft. Sie seien aus dem Bett aber herausgefallen, oder ständig in die sogenannte Besucherritze gerutscht, hatten sie kritisiert und den Kaufpreis zurückgefordert.

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9. Mai 2019, 11:01 Uhr
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