Zwei Mädchen gestanden die Tat

Luises Tod vor Gericht – Verhandlung im Zivilverfahren

Vor mehr als zwei Jahren wurde Luise erstochen. Zwei Mädchen gestanden die Tat, konnten strafrechtlich aber nicht verfolgt werden. Jetzt geht es unter anderem um Schmerzensgeld.

Der Fall wird am Landgericht Koblenz verhandelt. (Symbolbild)

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Der Fall wird am Landgericht Koblenz verhandelt. (Symbolbild)

Von red/dpa

– Der Fall der getöteten zwölfjährigen Luise aus Freudenberg kommt am Donnerstag (14.00 Uhr) vor Gericht. Angehörige fordern in dem Zivilverfahren am Landgericht Koblenz unter anderem Schmerzensgeld und Bestattungskosten von zwei Mädchen, die die Tat gestanden hatten.

Luise wurde am 11. März 2023 erstochen. Die geständigen Mädchen waren damals 12 und 13 Jahre alt. Sie können wegen ihres Alters nicht strafrechtlich belangt werden. Nach umfangreichen Ermittlungen hatte die Staatsanwaltschaft deshalb ein Strafverfahren eingestellt. Luise wurde einige Kilometer entfernt von ihrem Zuhause in einem Waldstück an der Grenze zu Nordrhein-Westfalen in Rheinland-Pfalz gefunden. 

Im Zivilverfahren gibt es zunächst eine Güteverhandlung

Im Zivilverfahren gibt es zunächst eine sogenannte Güteverhandlung. Das ist üblich und soll zu einer einvernehmlichen Lösung führen. Für den Fall einer gescheiterten Güteverhandlung hat das Gericht direkt danach einen Haupttermin bestimmt.

Diese dann eigentlich öffentliche Verhandlung würde allerdings als Videoverhandlung durchgeführt, wie das Gericht mitteilte. Das heißt, alle Prozessbeteiligten können sich digital zuschalten und müssen nicht persönlich erscheinen. Zur Vernehmung der beiden Beklagten soll zudem die Öffentlichkeit ausgeschlossen werden. Es ist unwahrscheinlich, dass es am Donnerstag schon zu einem Urteil kommt.

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Erstellt:
23. Juli 2025, 18:14 Uhr

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