In Heilbronn geborener 22-Jähriger

Nach Mordurteil: „Wollhaus-Raser“ soll in die Türkei abgeschoben werden

Das Mordurteil gegen den sogenannten Wollhaus-Raser ist rechtskräftig. Nun droht ihm die Abschiebung – doch der 22-Jährige kann noch klagen.

Nach Angaben des Regierungspräsidiums Stuttgart wurde eine Ausweisungsverfügung erlassen (Symbolbild).

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Nach Angaben des Regierungspräsidiums Stuttgart wurde eine Ausweisungsverfügung erlassen (Symbolbild).

Von red/dpa

Der wegen Mordes verurteilte sogenannte Heilbronner Wollhaus-Raser soll in die Türkei abgeschoben werden. Nach Angaben des Regierungspräsidiums Stuttgart wurde eine Ausweisungsverfügung erlassen, gegen die der junge Mann im Laufe eines Monats klagen kann. Zuvor hatte der SWR darüber berichtet. 

Der in Heilbronn geborene und aufgewachsene Türke hatte im Februar 2023 in seiner Heimatstadt bei viel zu hohem Tempo die Kontrolle über seinen 300 PS starken Sportwagen verloren. In der Tempo-40-Zone raste er mit rund 100 Kilometern pro Stunde in das Auto eines 42-Jährigen. Der Mann starb in den Trümmern seines Wagens, seine Frau wurde schwer, die beiden Kinder leicht verletzt. 

Heimtücke bei Unfall

Das Mordurteil ist rechtskräftig. Das Gericht hatte das Mordmerkmal der Heimtücke als erfüllt angesehen, weil das Opfer nicht mit dem heranrasenden Fahrzeug habe rechnen können. 

Die Ausweisungsverfügung ist eine Vorstufe zur eigentlichen Abschiebung. Sie verpflichtet einen Ausländer, Deutschland zu verlassen. Nach Ablauf der darin genannten Frist kann die Verfügung nicht mehr angefochten werden und ist rechtskräftig. Die dann fällige Abschiebung wickelt das Regierungspräsidium Karlsruhe ab.

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Erstellt:
7. November 2025, 17:18 Uhr
Aktualisiert:
7. November 2025, 18:24 Uhr

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