Mammutprozess um dubiose Kreislaufgeschäfte begonnen

dpa/lsw Mannheim. Mit einem Geflecht verbundener Unternehmen, die sich gegenseitig Scheinrechnungen zuschoben, sollen zwei Ex-Vorstände der früheren Hess AG laut einer Anklage die Schieflage des Leuchtenherstellers verschleiert haben. Zwei Stunden brauchte die Staatsanwaltschaft beim Prozessauftakt am Mittwoch vor dem Landgericht Mannheim, um die aus ihrer Sicht rechtswidrigen Kreislaufgeschäfte zu beleuchten. Zu dem komplexen System des inzwischen insolventen Unternehmens in Villingen-Schwenningen gehörte auch die Gründung von Gesellschaften in den USA und China.

Das Logo des Leuchtenherstellers Hess ist zu sehen. Foto: Marijan Murat/dpa/Archivbild

Das Logo des Leuchtenherstellers Hess ist zu sehen. Foto: Marijan Murat/dpa/Archivbild

Das Ziel der mutmaßlichen Bilanzmanipulation der beiden Beschuldigten war, Umsätze zu generieren und Erträge zu erhöhen, vor allem mit Blick auf den geplanten Börsengang des Familienunternehmens 2012. Die Bilanz 2011 und die Konzernzwischenbilanzen 2012 hätten eigentlich rote Zahlen ausweisen müssen, wenn die Vorstände nicht die Scheingeschäfte getätigt hätten, wie die Vertreter der Anklage ausführten. Damit wäre der Börsengang bedroht gewesen. Mittels falscher Angaben meinten sie demnach, den Emissionspreis der Hess-Aktie in die Höhe treiben zu können. Um den Kurs der nicht im erwarteten Maß beliebten Aktie zu stützen, sollen sie später selbst Papiere erworben haben.

Den beiden Hauptangeklagten wird gemeinschaftliche Verletzung der ordentlichen Buchführungspflicht, Marktmanipulation, schwere Untreue, Kreditbetrug und unrichtige Darstellung nach Handelsgesetzbuch vorgeworfen. Ein dritter Angeklagter soll die beiden anderen unterstützt haben. Den beiden ehemaligen Vorständen wird außerdem Kreditbetrug bei drei Banken in Millionenhöhe vorgeworfen. Das Strafmaß liegt in den Anklagepunkten jeweils zwischen einer Geldbuße und fünf Jahren Haft.

Die Große Strafkammer hat zahlreiche Verhandlungstage bis Ende März angesetzt (Az: 25KLs 635 Js 1962/13). Im Gerichtssaal sind um die 50 Aktenordner zu dem Fall bereitgestellt. Den großen zeitlichen Abstand zwischen den Taten, der Erhebung der Anklage 2015 und dem Prozess erklärt das Gericht mit vorrangigeren Fällen.

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Erstellt:
7. Oktober 2020, 14:08 Uhr

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