Manipulationsverdacht gegen Daimler

In der Affäre um mögliche Tricksereien bei der Abgasreinigung von Dieselautos steht das Mercedes-Benz-Modell GLK im Fokus

In der Diesel-Affäre gerät Daimler erneut unter Druck. Der Konzern bestätigte, dass das Kraftfahrtbundesamt ein Anhörungsverfahren wegen des Verdachts auf eine „unzulässige Abschaltvorrichtung“ eingeleitet habe.

Stuttgart /DPA/STN - (dpa/StN) Beim Autobauer Daimler gibt es einen neuen Verdacht der Manipulation von Abgaswerten bei Dieselautos. Bei etwa 60 000 Sportgeländewagen (SUV) von Daimler sollen die Werte mit Hilfe eines Computerprogramms gesenkt worden sein – aber nur auf dem Prüfstand und nicht im täglichen Verkehr. Die Zeitung „Bild am Sonntag“ berichtete über die Vorwürfe. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) habe ein formelles Anhörungsverfahren gegen Daimler wegen Verdachts auf eine weitere „unzulässige Abschaltvorrichtung“ eingeleitet.

Die Manipulation soll bei dem Modell Mercedes-Benz GLK 220 CDI mit der Abgasnorm 5 vorgenommen worden sein. Ein Daimler-Sprecher bestätigte am Sonntag, dass bei dem Sachverhalt diese Fahrzeuge aus den Produktionsjahren 2012 bis 2015 untersucht würden. Daimler enthielt sich einer Bewertung des Vorgangs. Die Behörde ist bereits im Herbst 2018 auf die verdächtige Software-Funktion bei dem Motor OM 651 gestoßen, wie „Bild am Sonntag“ berichtete. Weitere Emissionsmessungen bei einem GLK-Modell hätten den Verdacht erhärtet. Die beanstandete Software-Funktion aktiviert offenkundig eine spezielle Temperaturregelung. Diese hält nach Recherche der Zeitung den Kühlmittelkreislauf künstlich kälter und verzögert die Aufwärmung des Motoröls. Die Folge: Die Stickoxid-Werte blieben auf dem Prüfstand auf einem niedrigeren Niveau, unterhalb des gesetzlichen Grenzwerts im Neuen Europäischen Prüfzyklus (NEFZ). Im Straßenbetrieb werde die Funktion dagegen deaktiviert und der Grenzwert von 180 Milligramm pro Kilometer stark überschritten.

Ein Daimler-Sprecher bestätigte am Sonntag, dass es eine Anhörung in dieser Sache gebe, man prüfe den beschriebenen Sachverhalt. Mit dem KBA liefen dazu seit Monaten Gespräche. Das Unternehmen habe die in dem Verfahren verlangte Stellungnahme noch nicht abgegeben, das solle aber noch im April geschehen. Daimler betonte, man kooperiere „vollumfänglich“ mit dem Kraftfahrt-Bundesamt. Zugleich widersprach der Konzern der Darstellung der Zeitung, wonach das KBA herausgefunden habe, dass Daimler die Programmierung der Kühlmittel-Funktion bei laufenden Software-Updates unbemerkt entferne.

Laut Daimler gehören diese Updates zu einem früher angekündigten Maßnahmenpaket für mehr als drei Millionen Mercedes-Benz-Fahrzeuge. Dabei halte sich das Unternehmen an den mit dem Verkehrsministerium und dem KBA vereinbarten Genehmigungsprozess. „Die Behauptung, dass wir mit der freiwilligen Service-Maßnahme etwas verbergen wollen, ist unzutreffend“, unterstrich Daimler.

Daimler hatte im September 2018 mit den Software-Updates für seine Fahrzeuge begonnen, um so die Abgaswerte zu verringern. Zuvor hatte das KBA für etwa 750 000 Daimler-Diesel wegen einer illegalen Abschalteinrichtung bei der Abgasreinigung einen Rückruf angeordnet. Darunter fiel nach damaligen Angaben des Konzerns aber nur ein Teil der Wagen, die als Erste die neue Software bekamen. Die übrigen seien Teil einer freiwilligen Aktion.

Unabhängig vom aktuellen Fall bei Daimler sind die deutschen Autohersteller bei der Nachrüstung mit Abgas-Software für Diesel noch immer im Verzug. Derzeit sei rund eine Million der betroffenen etwa 5,3 Millionen Fahrzeuge bei der Software noch nicht auf dem neuesten Stand, teilte das Bundesverkehrsministerium in Berlin mit. Es handelt sich um jene Diesel-Pkw, für die deutsche Hersteller im Jahr 2017 ein Software-Update zugesagt hatten und dies bis Ende 2018 verwirklichen wollten.

Außerdem gibt es laut Ministerium noch eine weitere Million Dieselautos, die von in- und ausländischen Herstellern später gemeldet worden seien und nun möglichst schnell ebenfalls umgerüstet würden. Darunter seien auch „verpflichtende Rückrufe der vergangenen Monate von Fahrzeugen deutscher Hersteller“.

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Erstellt:
15. April 2019, 03:14 Uhr

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