Mann ersticht Ehefrau mit Küchenmesser: Lebenslange Haft

dpa/lsw Ulm. Für den Mord an seiner Ehefrau ist ein 40 Jahre alter Mann am Freitag zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Das Landgericht Ulm folgte damit dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Der Angeklagte habe die dreifache Mutter seiner Kinder „heimtückisch“ mit einem Küchenmesser getötet, sagte der Vorsitzende Richter Wolfgang Tresenreiter. Er habe der Frau, die sich von ihm trennen wollte, „das Weiterleben außerhalb der Beziehung nicht vergönnt“. Der verurteilte Russe habe die 30-jährige, ebenfalls aus Russland stammende Frau mit elf Stichen getötet, davon sieben in den Rücken, hieß es in der Urteilsbegründung. Der Mord wurde im November 2018 in Laichingen (Alb-Donau-Kreis) in der Wohnung der Frau begangen. (Aktenzeichen 3 Ks 21 Js 23195/18)

Das Amts- und Landgericht in Ulm. Foto: Sina Schuldt/Archivbild

Das Amts- und Landgericht in Ulm. Foto: Sina Schuldt/Archivbild

Der Angeklagte hatte zu Beginn des Prozesses im Juni ein weitgehendes Geständnis abgelegt. Allerdings machte er mit Hilfe seines Verteidigers geltend, er sei nicht in der Absicht in die Wohnung gegangen, seine Frau umzubringen. Zu der Tötung sei es im Affekt gekommen. Staatsanwältin Claudia Nemetz hatte erklärt, der alkoholkranke Ehemann sei gezielt und planmäßig vorgegangen. Während er eine Haftstrafe verbüßte, habe die Mutter von drei gemeinsamen minderjährigen Töchtern die Scheidung eingereicht. Das Mordmerkmal der Heimtücke sei erfüllt, da der Beschuldigte die Tat von langer Hand vorbereitet habe.

Gegen das Urteil kann noch Revision eingelegt werden.

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Erstellt:
26. Juli 2019, 14:50 Uhr

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