Lebenslange Haft wegen Mordes an siebenfacher Mutter

dpa/lsw Heilbronn. Sollte die Ehefrau einen anderen haben, werde er sie umbringen: Ende 2019 setzte ein Mann diese Drohung in die Tat um. Dafür bekam er jetzt vor Gericht seine Strafe.

Ein Richterhammer aus Holz liegt auf einer Richterbank. Foto: Uli Deck/dpa/Symbolbild

Ein Richterhammer aus Holz liegt auf einer Richterbank. Foto: Uli Deck/dpa/Symbolbild

Wegen Mordes an seiner Frau ist ein 45-jähriger Mann vom Landgericht Heilbronn zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Der Angeklagte, der mit der Getöteten sieben Kinder hat, handelte nach Überzeugung des Vorsitzenden Richters Roland Kleinschroth heimtückisch, als er die 33-Jährige in den Keller lockte, um sie mit einem Messer „mit voller Wucht“ zu erstechen. Elfmal habe er auf sie eingestochen.

Motive für die Tat kurz nach Weihnachten 2019 seien „Eifersucht, falsches Besitzdenken und Zukunftsangst“ gewesen. Trotz einer Depression sei der Mann zur Tatzeit voll schuldfähig gewesen, hieß es am Montag in der Urteilsbegründung. Als die Frau das Weihnachtsfest nicht bei der Familie verbrachte und sich unter einer fremden Handynummer meldete, war für den Mann demnach bewiesen, dass sie eine außereheliche Beziehung hatte. Daraufhin habe er seinen Mordplan umgesetzt.

17 Jahre lang war der Mann mit der Frau zusammen. Das älteste ihrer sieben Kinder ist 17 Jahre alt. Drei von ihnen waren im Gerichtssaal, als die Schwurgerichtskammer das Urteil verkündete. Demnach hatte die Mutter unter den Aggressionen des Mannes gelitten, der unter Alkohol- und Drogeneinfluss immer wieder gewalttätig wurde. Die Frau habe wenige Monate vor ihrem Tod versucht, sich ein neues Leben mit einem anderen Mann an ihrer Seite aufzubauen.

In der Urteilsbegründung machte Richter Kleinschroth klar, dass das Gericht keine andere Wahl gehabt habe, als den Kindern den Vater zu nehmen, nachdem sie bereits die Mutter verloren haben. Wie sich in den Befragungen gezeigt hatte, hielten vor allem die Söhne trotz der grausamen Tat weiter zu ihrem Vater. An den Angeklagten gerichtet sagte der Richter, dass der Verurteilte in der Haft daran arbeiten könne, die Familie zusammenzuhalten und weiter Vater zu sein.

Der Verteidiger hatte auf Totschlag plädiert. Der Forderung der Nebenklage, eine besondere Schwere der Schuld festzustellen, entsprach das Gericht nicht.

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Erstellt:
3. August 2020, 00:18 Uhr

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