Masern-Impfpflicht stellt Schulen vor neue Herausforderungen

dpa/lsw Stuttgart. Auf die Schulen im Südwesten kommen wegen der Masern-Impfpflicht neue Anforderungen zu. Ab 1. März müssen Neuankömmlinge an Schulen und Kitas - Kinder, Jugendliche und Mitarbeiter - nachweisen, dass sie gegen Masern geimpft sind. Für alle, die schon in diesen Einrichtungen arbeiten oder unterrichtet und betreut werden, läuft die Frist bis 31. Juli kommendes Jahres. Wer die Nachweise nicht beibringt, wird dem Gesundheitsamt gemeldet.

Ein Impfpass liegt auf einem Tisch. Foto: Marius Becker/dpa/Archivbild

Ein Impfpass liegt auf einem Tisch. Foto: Marius Becker/dpa/Archivbild

„Dieses Bundesgesetz bedeutet eine Menge zusätzliche Arbeit“, befürchtet die Landesvorsitzende der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW), Doro Moritz. Sie beklagt, dass die ohnehin stark ausgelasteten Schulleiter nun auch noch dafür verantwortlich sind, den Impfstatus von Schülern und Mitarbeitern zu erfassen und zu dokumentieren.

Der Verband Bildung und Erziehung (VBE) Baden-Württemberg sieht das ähnlich: „Das Ganze ist ein Mordsverwaltungsaufwand für die Schulen“, sagte der stellvertretende VBE-Landesvorsitzende Michael Gomolzig. Aus seiner Sicht wäre es besser gewesen, die Aufgabe den Gesundheitsämtern zu übertragen. „Zumindest aber hätten wir uns von der Politik mehr Hilfe erhofft, dies personell zu stemmen.“

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Erstellt:
26. Februar 2020, 08:30 Uhr

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