Maskenpflicht: Polizei kontrolliert

Lediglich sieben uneinsichtige Personen bekommen Anzeige

Die Polizei kontrolliert im ÖVPN-Bereich, ob die Menschen auch die vorgeschriebenen Coronaschutzmasken tragen. Symbolfoto: stock.adobe/pattilabelle

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Die Polizei kontrolliert im ÖVPN-Bereich, ob die Menschen auch die vorgeschriebenen Coronaschutzmasken tragen. Symbolfoto: stock.adobe/pattilabelle

WAIBLINGEN (pol). Um einer schwindenden Akzeptanz gegenüber der Maskenpflicht im Öffentlichen Personennahverkehr entgegenzuwirken, hat das Polizeipräsidium Aalen in Abstimmung mit den zuständigen Behörden erste temporär gezielte Kontrollen durchgeführt. Der Auftakt hierfür fand am Donnerstagnachmittag statt. Polizeikräfte des Polizeipräsidiums Aalen haben mit Unterstützung von Kräften des Polizeipräsidiums Einsatz die S-Bahnen der Linien 2 und 3 zwischen Waiblingen und Schorndorf und zwischen Waiblingen und Backnang sowie die Bahnhöfe und Busbahnhöfe in Waiblingen, Backnang, Schwäbisch Gmünd, Aalen und Schwäbisch Hall überwacht. Diese Kontrollmaßnahmen der Polizei wurden von weiten Teilen der Bevölkerung und von den Beschäftigten des Personennahverkehrs, die häufig von sogenannten Maskenverweigerern angefeindet werden, ausnahmslos positiv zur Kenntnis genommen.

Die Beamten kontrollierten am Donnerstagnachmittag genau 3665 Personen. Hiervon wurden 976 Personen angetroffen, die keinen oder einen unzureichenden Mund-Nasen-Schutz trugen. Im Dialog zeigten sich diese laut einer Pressemitteilung des Polizeipräsidiums Aalen nur mit wenigen Ausnahmen einsichtig und korrigierten ihr Fehlverhalten. Lediglich sieben nicht einsichtige Personen seien letztlich angezeigt worden. Ihnen droht nun ein Bußgeld in Höhe von bis zu 250 Euro. Ein Fahrgast zeigte sich äußerst aggressiv und uneinsichtig. Weil er einen Busfahrer dabei beleidigte, wurde gegen ihn zusätzlich ein Strafverfahren wegen Beleidigung eingeleitet.

Die überwiegende Anzahl der kontrollierten Personen befand sich in den baulich erkennbaren Bereichen von Bus- und Bahnsteigen, wo gemäß der Corona-Verordnung ebenfalls eine Maskenpflicht gilt. Obwohl vielen Bürgern diese Vorschrift unbekannt war, zeigten sie trotzdem Verständnis, weshalb in den meisten Fällen von einem Bußgeld abgesehen werden konnte. Das Polizeipräsidium Aalen wird den Umgang mit der Maskenpflicht im ÖPNV weiterhin im Fokus haben und lageorientiert Kontrollen durchführen.

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Erstellt:
14. August 2020, 15:14 Uhr

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